Bundesarbeitsgericht: statistisch weniger Frauen in Führungsfunktionen belegt Diskriminierung nicht automatisch

Abgelegt unter: Gleichbehandlung.de — RA Felser am 29. Juli 2010 um 18:23

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (jedenfalls eine Kammer des LAG BB, eine andere sah es ganz anders) hatte eine bahnbrechende Entscheidung gefällt und Frauen für den Diskriminierungsnachweis die Statistik als scharfes Schwert im Prozeß erlaubt. Das Bundesarbeitsgericht will es den Benachteiligten so leicht nicht machen und hob die Entscheidung, die Panik in Männerclubunternehmen ausgelöst hatte, flugs auf. ALLEINE reiche eine Statistik nicht aus, es könne ja auch an der Zurückhaltung der Damen liegen. Z.B.wenn diese sich gar nicht bewerben. Ein auf den ersten Blick bestechender Gedanke, nicht nur weil er die Systematik auf der Grundlage der Gedanken des LAG Berlin-Brandenburg weiter ausdifferenziert. Woran es liegen könnte, dass weiter…

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Kosten (Streitwert) für ein Anfrageverfahren bei GmbH-Geschäftsführer

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 29. Juli 2010 um 17:43

Die Kosten für die Beratung bzw. Vertretung in einem Anfrageverfahren zur Klärung der Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers können sehr unterschiedlich ausfallen. Am teuersten ist bekanntlich die schlechte Beratung. Am zweitteuersten die überteuerte Beratung. Ein Lehrbuchfall ist die aktuelle Entscheidung des BFH zur steuerlichen Absetzbarkeit einer Honorarrechnung einer Unternehmensberatung für die Beratung bzgl. eines Anfrageverfahrens. In dieser Entscheidung hatte eine Unternehmensberatung fast 12.000 Euro für die Beratung beim Anfrageverfahren verlangt und erhalten. An dieser Stelle soll nicht diskutiert werden, ob eine Unternehmensberatung überhaupt eine solche Beratung weiter…

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Häusliches Arbeitszimmmer: Fiskus verliert beim Bundesverfassungsgericht

Abgelegt unter: Verbraucherrecht — RA Felser am 29. Juli 2010 um 14:44

Lehrer, Rentner mit Nebenjob und andere auch zu Hause fleißige Arbeitnehmer dürfen sich freuen: Soeben hat das Bundesverfassungsgericht die 2007 verschlechterte  gesetzliche Arbeitszimmerregelung gekippt und dem Fiskus die Leviten gelesen. Ab sofort dürfen Sie Ihr Arbeitszimmer auch dann wieder von den Steuern absetzen, wenn Sie nicht nur dort arbeiten. Bis 2007 konnten die Kosten für Arbeitszimmer auch dann abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige nur einen Teil seiner Arbeit dort verrichtete.

Auf Vorlage des Finanzgerichts Münster kassierte das Verfassungsgericht jetzt die gesetzliche Neuregelung, die die Hürden für die steuerliche Absetzbarkeit deutlich höher gesetzt hatte. Absetzbar sind weiter…

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Baden ohne Badehose? Minderung des Reisepreises bei verspätetem Gepäck

Abgelegt unter: Urlaubsrecht.de — RA Felser am 29. Juli 2010 um 14:01

Das Landgericht Frankfurt/Main (2-24 S 15/09) ist der Ansicht, dass bei einer Verspätung von Gepäck eine Minderung des Reisepreises von bis zu 35% möglich ist. Der Tagespreis der Reise ist aber nur an den Tagen zu mindern, an denen das Gepäck tatsächlich nicht vorhanden war.

Kommt die Badehose in Begleitung des Restgepäcks erst nach 14 Tagen des dreiwöchigen Badeurlaubs an, könnten also weiter…

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BFH: Kosten für Anfrageverfahren / Statusfeststellungsverfahren sind bei der Steuer als Werbungskosten absetzbar

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 29. Juli 2010 um 12:02

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Beratungskosten eines Geschäftsführers, der für die Beratung bei dem Anfrageverfahren nach § 7 a SGB VI an eine Unternehmensberatung ein Honorar von fast 12.000 Euro (!) gezahlt hatte, steuerlich vom Finanzamt als Werbungskosten bei der Einkommenssteuer abgezogen werden müssen. Das Urteil gilt gleichermaßen für das obligatorische wie freiwillige Anfrageverfahren und das Statusfeststellungsverfahren zur Feststellung der Sozialversicherungspflichtigkeit. Anwaltskosten weiter…

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Postdienstunfähig heißt nicht erwerbsunfähig

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.de — RA Felser am 28. Juli 2010 um 09:36

Bei der Post geht es ruckzuck in die Rente, wenn der Postbetriebsarzt auf “postdienstunfähig” erkennt. Nach dem einschlägigen Tarifvertrag ist der Arbeitnehmer der Post (DHL) verpflichtet, die Betriebsrente bzw. VAP-Rente zu beantragen, andernfalls “Kündigung am Hals”, so die Post (sinngemäß) in Schreiben an die Mitarbeiter. Mit diesem Antrag bringt sich der Postmitarbeiter allerdings unwiderruflich um den Kündigungsschutz, so das Bundesarbeitsgericht. Bei Schwerbehinderten schätzen wir die Sachlage wegen des inzwischen strengeren SGB IX allerdings etwas anders ein (wir berichteten). Die böse Überraschung folgt weiter…

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Postdienstunfähigkeit - gibt es nach Urteil von Arbeitsgericht nicht

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.Kuendigung.de — RA Felser am 25. Juli 2010 um 21:33

Die Post, also DHL, kanns nicht lassen. Wer nicht heben kann, fliegt. Machbar wird das durch die sogenannte “Postdienstunfähigkeit”, die willfährige Postbetriebsärzte auch gerne im Auftrag der Post attestieren. In einem Fall eines angeblich postdienstunfähigen Mandanten wurde nach einem Gerichtsurteil, dass die Post zur Weiterbeschäftigung verurteilte, flugs vom selben Postarzt die Wiederherstellung der Postdienstfähigkeit attestiert. Eine arbeitsrechtliche Spontanheilung sozusagen. Bei gleichem Gesundheitszustand wohlgemerkt …

Bereits 2006 hatte das Landesarbeitsgericht Köln weiter…

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Scheinselbständigkeit 2010

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 20. Juli 2010 um 12:21

Was hat sich geändert bei der Scheinselbständigkeit in 2010? Gesetzlich ist eigentlich alles beim Alten. Es gibt seit 2003 schon keine Kriterien (keinen Kriterienkatalog) mehr, die “Amnestie” bei rechtzeitiger Einleitung des Statustfeststellungsverfahrens (spätestens ein Monat nach Beschäftigungsaufnahme beim jeweiligen Auftraggeber) ist weggefallen bzw. erheblich verschlechter (Sozialversicherungspflicht ab Arbeitsaufnahme, Ausnahme: rechtzeitiges Statusfeststellungsverfahren, Mitarbeiter ist einverstanden, gleichwertige Absicherung bei Rente und Krankenversicherung besteht, dann: Sozialversicherungspflicht ab rechtskräftiger Feststellung im Statusfeststellungsverfahren). Das Bundessozialgericht hat vor kurzem entschieden, dass die Feststellung im Statusfeststellungsverfahren kein Beitragsbescheid sei und damit auch die Beitragspflicht nicht feststelle, sondern lediglich den Status festlege. Das Statusfeststellungsverfahren hat seine Tücken und sollte ohne vorherige qualifizierte anwaltliche Beratung nicht durchgeführt werden. Fehler kommen teuer zu stehen. Auch “Angebote” von Prüfern der DRV sollten gut geprüft sein. Einem aktuellen Mandanten war vor einigen Jahren von Betriebsprüfern der DRV ein Angebot gemacht worden: 30.000 Euro und die Sache sei erledigt. Was ein bisschen nach Schutzgeld klingt, weiter…

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Deopflicht im Büro und am Arbeitsplatz

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.de — RA Felser am 15. Juli 2010 um 13:45

Sommerloch und Sommerhitze - anders kann man den Vorschlag kaum rational erklären. Der Unternehmerverband für die mittelständische Wirtschaft (schon mal gehört?) hat die Deopflicht an Schlands Arbeitsplätzen ausgerufen. Der Vorschlag ist offenkundig inspiriert durch die in den Medien vielbeachtete Kündigung eines angeblich verschwitzten Kölner Architekten durch seine olfaktorisch empfindsame Vorgesetzte während der vogelfreien Wartezeit (landläufig Probezeit). Erst die Sommerhitze und das WM Ende brachte den an Originalität kaum zu überbietenden Vorschlag der sehr gepflegt und frisch deodoriert dreinschauenden Verbandsschefin (sie nutzt immerhin klimaschützende Deoroller) in die Schlagzeilen.  Um dem Vorschlag noich eine Spitze aufzusetzen, fordert sie die Abmahnung aller Andersdenkendem bzw. -riechenden. Arbeitsrechtlicher Unsinn, da werden sich alle Arbeitsrechtler einig sein, der geschätzte Kollege Reuter aus Berlin hat sich twar noch nicht pointiert geäussert. Das arbeitgeberseitige Direktionsrechts reicht allerdings nicht bis in die Achselhöhlen …

Den Allergikern und Natürlichriechenden stinkt die Idee daher zu Recht. Gegen Lärm kann man Kopfhörer aufsetzen, gegen Unsinn die Ohren zuhalten oder den Artikel einfach nicht zu Ende lesen, auch gegen Hitze kann man sich schützen. Gegen Deos weiter…

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Resturlaub für Beamte bei Dienstunfähigkeit

Abgelegt unter: Urlaubsrecht.de — RA Felser am 8. Juli 2010 um 09:59

Wenn Beamte richtig krank werden, dann droht schnell auch die Entlassung oder Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit. Wegen der durchgehenden Dienstunfähigkeit bleibt der Urlaub stehen und - verfällt. So glauben es jedenfalls die Dienstherren und wohl auch die meisten Verwaltungsgerichte hierzulande. Allerdings würde ich darauf wetten, dass der EuGH das anders sieht, und dieses Gericht hat wohl auch die entscheidende Kompetenz in dieser Frage, denn es geht nicht um Landesbeamtengesetze und UrlVO, sondern um eine EU-Richtlinie. Die meisten Länder haben schon erste Konsequenzen gezogen und lassen eine längere Übertragung in neuen Urlaubsverordnungen zu. Das kostet auch kein Geld. Bei der Frage aber, ob Beamte genauso wie andere Beschäftigte Urlaubsabgeltung bekommen, wenn sie den Urlaub nicht mehr nehmen können, schalten die Dienststellen auf stur. Zum Glück wird bald weiter…

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