Bundesarbeitsgericht: statistisch weniger Frauen in Führungsfunktionen belegt Diskriminierung nicht automatisch
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (jedenfalls eine Kammer des LAG BB, eine andere sah es ganz anders) hatte eine bahnbrechende Entscheidung gefällt und Frauen für den Diskriminierungsnachweis die Statistik als scharfes Schwert im Prozeß erlaubt. Das Bundesarbeitsgericht will es den Benachteiligten so leicht nicht machen und hob die Entscheidung, die Panik in Männerclubunternehmen ausgelöst hatte, flugs auf. ALLEINE reiche eine Statistik nicht aus, es könne ja auch an der Zurückhaltung der Damen liegen. Z.B.wenn diese sich gar nicht bewerben. Ein auf den ersten Blick bestechender Gedanke, nicht nur weil er die Systematik auf der Grundlage der Gedanken des LAG Berlin-Brandenburg weiter ausdifferenziert. Woran es liegen könnte, dass weiter…
AGG, BAG, Geschlechtsdiskriminierung, LAG Berlin-Brandenburg, Statistik
