Rentner müssen vollen Beitrag zur Pflegeversicherung tragen
So entschied dass Bundessozialgericht mit Urteilen vom 29.11.2006 - Aktenzeichen 12 RJ 2/05; B 12 RJ 4/05; B 12 R 5/06; B 12 R 8/06 -, dass die Übertragung der zweiten Hälfte des Pflegeversicherungssatzes auf den Rentner nicht verfassungswidrig sei. So hatten vier Rentner dagegen geklagt, dass der Gesetzgeber zum 01.04.2004 eine Gesetzesänderung dahingehend durchgeführt hat, dass die zweite Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrages nicht wie zuvor vom Rentenversicherungsträger gezahlt wird, sondern ab diesem Zeitpunkt der Rentner selbst den vollen Pflegesatz in Höhe von 1,7 % der Rente allein zu tragen hat. weiter…
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