Staatsdiener nutzen dienstlichen Internetzugang zu 2/3 zu privatem Surfen

so der Spiegel in einem Beitrag unter Berufung auf einen Artikel in der TAZ auf Basis der Untersuchungen des Landesrechnungshofs in Berlin. Hoffentlich lesen den Beitrag alle “die, die es angeht”, rechtzeitig. Kündigungen wegen der exzessiven oder unerlaubten Nutzung des Internetzugangs kommen in Mode. Davor schützt, wie der JuracityBlog berichtete, auch die “Unkündbarkeit” nicht.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

none

Diesen Beitrag bei folgenden Diensten bookmarken:
Mister Wong - Technorati - del.icio.us - Digg it - Yahoo MyWeb

Keine Verwandten Artikel

Keine Kommentare »

Keine Kommentare.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag. TrackBack URI

Einen Kommentar hinterlassen

Du musst eingeloggt sein um zu kommentieren.

 
Kündigung Rechtsanwalt