Erklärung des Rücktritts wegen Falschangaben bei Onlineauktionen schließen Schadensersatzanspruch nicht aus
Das entschied das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 31.01.2007 - Aktenzeichen 2- 16 S 3/06 - und gab dem Kläger, der bei einer Internetauktion ein unter der Rubrik “Kunst und Antiquitäten: Silber: 800 bis 925″ eingestelltes Teeservice ersteigerte, Recht und bestätigte dessen Anspruch gegen die Beklagte auf Rückabwicklung und Schadensersatz. weiter…
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