Anwaltskosten: Rechtsanwalt als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG oder Anwalt des Betriebsrats nach § 40 BetrVG

Abgelegt unter: Aktuelles, Sozialplan.de, Betriebsratspraxis.de, Betriebsverfassungsrecht.de, LAG Köln — RA Felser am 17. April 2007 um 21:01

Die Abgrenzung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts zwischen der Wahrnehmung der Interessen des Betriebsrats nach § 40 Abs. 1 BetrVG und einer Tätigkeit als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG ist häufig nicht ganz einfach. Das LAG Köln weiter…

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Wenn Richter über die Ruhestandsbezüge von Richtern zu befinden haben…

Abgelegt unter: Aktuelles, Beamtenrecht.de, BVerfG-Urteil — RA v. Hopffgarten am 17. April 2007 um 14:53

…verwundert es nicht, wenn für die Beteiligten etwas Erfreuliches dabei heraus kommt. Nein, Spaß beseite, der aktuelle Beschluß des Bundesverfassungsgericht war nämlich weder einstimmig noch beschränkt er sich allein auf die Altersversorgung der Richter, sondern gibt Anlaß zur Freude für viele andere Beamte auch. Das BVerfG hat sich in seinem Beschluß vom 20. März 2007 – 2 BvL 11/04 – zur Frage der Zulässigkeit der Wartefrist bezüglich der Berücksichtigung eines Beförderungsamtes bei der Bemessung von Versorgungsbezügen bei Beamten geäußert. weiter…

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Kindesunterhalt: Nebentätigkeit trotz 42-Stundenwoche zumutbar

Abgelegt unter: Aktuelles, Familienrecht, Unterhaltsratgeber.de — RAin Gerz am 17. April 2007 um 12:33

Das OLG Dresden (Aktenzeichen 21 UF 518/06) hat entschieden, dass ein Unterhaltspflichtiger sich beim Unterhalt für ein minderjähriges Kind nicht auf Leistungsunfähigkeit berufen kann, sondern eine Nebentätigkeit aufnehmen muss, damit wenigstens der Mindestunterhalt gezahlt werden kann. In dem entschiedenen Fall arbeitete der Unterhalötspflichtige bereits 42 Stunden pro Woche. Gleichwohl forderte das OLG Dresden, dass eine Nebentätigkeit aufgenommen werden muss, damit Unterhalt gezahlt werden kann. Im konkreten Fall hielt das OLG Dresden eine Nebentätigkeit in einem Zeitumfang von 2 Stunden pro Woche für zumutbar.

Eva Gerz
Rechtsanwältin &
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwälte Felser

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Neuer Sozialplan führt nicht zu einer höheren Abfindung

Abgelegt unter: Arbeitsrecht, Aktuelles, Arbeitsgericht.de, Abfindung.com, Sozialplan.de, LAG Düsseldorf — RA Hartmann am 17. April 2007 um 09:08

Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit seinem Urteil vom 26.01.2007 (gerichtliches Aktenzeichen: 9 Sa 631/06) entschieden und dem Kläger somit einen Anspruch auf eine höhere Abfindung durch einen neuen zweiten Sozialplan nach der gesamten Stillegung des Betriebs verwehrt. weiter…

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