Billige Mieten und niedrige Betriebskostenvorauszahlungen: Aufgepasst, Falle !
Wenn eine billige Wohnung gefunden werden kann, deren Miete noch unter der üblichen Vergleichsmiete liegt, ist die Freude der Mieter oft groß. Aber Vorsicht, oft ist die Freude über den neuen und preiswerten Wohnraum schnell getrübt. Mieter sollten bei Billigmieten immer ein neues Urteil des BGH (VIII ZR 306/06) im Hinterkopf haben. weiter…
Anwalt, BGH, Mieterhöhung, Mietrecht, Vergleichsmiete
