OVG Rheinland-Pfalz: Pasta basta!

Abgelegt unter: Verbraucherrecht — RA Felser am 1. November 2007 um 21:28

und verbot einem Nudelhersteller - wie bereits die Gewerbeaufsicht - die Herstellung der Pasta (”Gammelnudeln”).

Dort waren bei Kontrollen erhebliche Verschmutzungen, beträchtlicher Mäusebefall mit entsprechendem Kotaufkommen und die Verwendung nicht mehr verkehrsfähiger Eier weiter…

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Personalrat: Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung nach TVÖD

Abgelegt unter: Personalvertretungsrecht.de — RA Felser am 1. November 2007 um 20:49

Dem Personalrat steht nach dem rheinland-pfälzischen Landespersonalvertretungsgesetz bei der Einstellung nicht nur bei der Festlegung der Entgeltgruppe des neuen Mitarbeiters, sondern auch bei der Stufenzuordnung innerhalb der Entgeltgruppe nach § 16 Abs. 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ein Mitbestimmungsrecht zu. Dies entschied die 5. Kammer (Fachkammer für Landespersonalvertretungsssachen) des Verwaltungsgerichts in Mainz.

Geklagt hatte der Personalrat einer Integrierten Gesamtschule. Im Rahmen eines Seiteneinstiegs hatte die Dienststelle die Mitbestimmung des zuständigen Personalrats bei der Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 TV-L bei der Einstellung einer Lehrkraft abgelehnt und die neue Lehrkraft ohne Beachtung der Ansicht des Personalrats zur richtigen Stufenzuordnung eingestellt.

Nach § 78 LPersVG RP weiter…

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Berufung im Arbeitsrecht

Abgelegt unter: Arbeitsgericht.de — RA Felser am 1. November 2007 um 20:04

Die Berufung ist das richtige Rechtsmittel gegen ein nicht so wie erhofft ausgefallenes Urteil eines Arbeitsgerichts und ist vor dem zuständigen Landesarbeitsgericht möglich. Voraussetzung ist, dass bei der sogenannten Beschwer die Berufungssumme erreicht wird (600,00 Euro, § 64 Abs. 2 b ArbGG) und das Arbeitsgericht die Berufung auch sonst nicht zugelassen hat (§ 64 Abs. 3 ArbGG).

Allerdings ist bei der Entscheidung über die Einlegung einer Berufung beim Landesarbeitsgericht zu beachten, dass anders als in erster Instanz nicht weiter…

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Nichtzulassung der Berufung durch Arbeitsgericht

Abgelegt unter: Arbeitsgericht.de — RA Felser am 1. November 2007 um 19:57

Warum es sich lohnt, für die Beantwortung einer Rechtsauskunft einen fachlich versierten Anwalt (ggf. bequem per Onlineberatung) zu befragen, kann man bei gutefrage.net sehen. Dort wird einem Fragesteller empfohlen, gegen die Nichtzulassung einer Berufung durch das Arbeitsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einzulegen. Wenn der Fragesteller den Rat befolgt, hat er zwar maximal 190 Euro zzgl. Mwst. für die Erstberatung beim Anwalt gespart, aber er muss die viel höheren Kosten für eine unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde tragen. Die falsche Antwort zeigt, dass schlechter Rechtsrat immer teurer ist als der regulär bezahlte. Der Anwalt haftet nämlich wenigstens für die falsche Auskunft.

Ob das Angebot von GuteFrage.net überhaupt zulässig ist oder gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt, ist ebenfalls nachdenkenswert. Das Landgericht Ulm weiter…

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Anwaltsstation

Abgelegt unter: Anwaltsstation.de — RA Felser am 1. November 2007 um 15:32

Viele Referendare kümmern sich inzwischen frühzeitig um die Planung des Vorbereitungsdienstes, so wie ich das bereits seit der ersten Auflage des Ratgebers “Das erfolgreiche Rechtsreferendariat” empfohlen habe. Da die Berufswahl sich zunehmend auf die Perspektive des Anwaltsberufes verengt, sollte vor allem die Anwaltsstation frühzeitig geplant werden. Es ist nämlich nicht sicher, dass sich Anwaltskanzleien unbedingt um die Ausbildung von Referendaren reißen. Extrem beliebt sind bei Referendaren Grosskanzleien, am liebsten weiter…

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Zahnarzt und Werbung

Abgelegt unter: Medizinrecht — RA Felser am 1. November 2007 um 14:00

Mein Vortrag vor Zahnärzten gestern abend bestätigte die bei Ärzten vorhandene Skepsis gegenüber Werbung, auch gegen eine eigene Präsenz im Internet. Nur wenige Zahnärzte oder Ärzte präsentieren Ihre Leistungen, Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Betriebsferien mit einer eigenen Internetseite. Wie vor Jahren bei Rechtsanwälten ist die Lockerung der strengen Werberestriktionen durch die eigenen Standesvertreter, die Ärzte gegenüber anderen Leistungsanbietern wie modernen Kliniken einen gravierenden Wettbewerbsnachteil verschaffen, an der Basis noch gar nicht angekommen.

Liebe Ärzte, es gibt keine Reglementierung der Grösse des Praxisschildes mehr. Man darf weiter…

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Kündigung Rechtsanwalt