Arzthomepage: Abmahnung droht

Abgelegt unter: Internetrechtspraxis.de — RA Felser am 26. Februar 2008 um 19:26

denn 50 % aller Internetseiten von Arztpraxen entsprechen nicht den gesetzlichen Vorschriften, berichtet das Ärzteblatt heute.

Bei 45,1 Prozent der Internetseiten entspreche das Impressum nicht den Anforderungen des Telemediengesetzes oder fehle völlig. Lediglich 18,8 Prozent der Homepages enthielten die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz, ergab eine bundesweite Stichprobe der Stiftung Gesundheit, die für die Untersuchung 160 Arzt-Homepages von Medizinern in Deutschland und verschiedener Fachdisziplinen auswertete.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 26.2.2008

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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