Wenn der Vati der Mami zuviel Unterhalt zahlt…

Abgelegt unter: Unterhaltsratgeber.de — RA Willmann am 9. Juni 2008 um 17:57

dann kann er die Zahlung nicht einfach eigenmächtig reduzieren. Zwar sieht die Unterhaltsreform 2008 nun mehr die Eigenverantwortlichkeit des geschiedenen Ehegatten vor. Sind die Kinder über drei Jahre alt, entfällt die Unterhaltspflicht auf Betreuungsunterhalt, soweit es der Billigkeit entspricht. Die Zeit kann sich noch verlängern, etwa bei langer Ehedauer. Aber in vielen Fällen ist sie weg, die Unterhaltspflicht. Und dann kann nur über eine Abänderungsklage

die Unterhaltslast reduziert werden. Bis diese entschieden ist, kann aus den alten Urteilen weiter vollstreckt werden. Eine rückwirkende Abänderung von Urteilen kommt nicht in Betracht.Bei Prozessvergleichen und vollstreckbaren Urkunden kommt jedoch ggf. auch eine rückwirkende Abänderung in Betracht.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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