Outing der klagenden Praktikantin

Abgelegt unter: Einstellung.de — RA Felser am 16. Juni 2008 um 16:31

Der Spiegel outete heute die Praktikantin, die bereits vor einiger Zeit erfolgreich vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg erfolgreich gegen einen wucherischen Praktikantenlohn von 375 Euro oder umgerechnet 2 Euro und ein paar Gequetschte vorgegangen war, mit vollem Namen und Foto.  Wenn´s keine gefakte Identität ist, hat der Blawg “Statt Aller” - wie der Name schon sagt - statt aller den Finger in die Wunde gelegt: Ob der “Spiegel” der jungen Frau, der die Generation Praktikum viel zu verdanken hat, damit einen Gefallen getan hat, ist mehr als fraglich. In Zeiten von Yasni & Co. müssen Arbeitnehmer nämlich auf ihre e-reputation oder Googlability achten, also eine saubere virtuelle Personalakte im Internet. Man kann nur hoffe, dass es in Deutschland genügend Arbeitgeber gibt, die Verständnis dafür haben, dass sich jemand gegen sittenwidrige Zustände und Lohnwucher wehrt.

>> Umfassend zur Rechtslage beim“Praktikum” und Einfühlungsarbeitsverhältnis

>> Der DGB infomiert über die Regeln für ein faires Praktikum

>> Hier können Praktikanten im Sinne von “E-Reputation” Unternehmen bewerten, bei denen sie ein Praktikum gemacht haben (bereits 987 Einträge)

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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