Karlsruhe kippt Rauchverbot

Abgelegt unter: Aktuelles — RA Willmann am 30. Juli 2008 um 09:28

Das Bundesverfassungsgericht hat Teile der Nichtraucherschutzgesetze in Berlin und Baden-Württemberg gekippt. Damit waren die Verfassungsbeschwerden zweier Wirte erfolgreich.

Danach ist das absolute Rauchverbot, das auch kleine sog. Einraumkneipen betrifft, verfassungswidrig, weil es die Berufsausübungsfreiheit der Wirte unzulässig beschränkt.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das Urteil dürfte eine Signalwirkung haben, weil die meisten Ländergesetze ähnliche Regelungen enthalten.

Quelle: ksta.de

, , , ,

Diesen Beitrag bei folgenden Diensten bookmarken:
Mister Wong - Technorati - del.icio.us - Digg it - Yahoo MyWeb

Keine Kommentare »

Keine Kommentare.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag. TrackBack URI

Einen Kommentar hinterlassen

Du musst eingeloggt sein um zu kommentieren.

 
Kündigung Rechtsanwalt