Personalratsschulung BPersVG: Freistellung und Kostenerstattung

Abgelegt unter: Personalvertretungsgesetz.de — RA Felser am 7. August 2008 um 10:37

Zur Freistellung und Kostenerstattung für Schulungsveranstaltungen und Bildungsveranstaltungen für Personalräte nach § 46 Absatz 6 BPersVG hat das Bundesinnenministerium in einem Rundschreiben vom 28.04.2008 - Aktenzeichen D I 3 - 212 154-1/1 seine Hinweise überarbeitet. Die Hinweise sind lediglich verwaltungsinterne Vorschriften und binden weder den Personalrat noch die Verwaltungsgerichte. Der Erlaß berücksichtigt allerdings noch nicht die Entscheidungen des Oberverwaltungsgericht NRW vom 16.4.2008 - 1 B A 4630/06.PVB (TVÖD Grundschulung) und 1 B A 280/07.PVB (Verpflegung und Teilnehmerbeitrag).

BMI: Rundschreiben vom 28.04.2008 - Aktenzeichen D I 3 - 212 154-1/1

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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