Guter Anwalt für kostenloses Erstgespräch gesucht

Abgelegt unter: Anwalt — RA Felser am 2. September 2008 um 10:16

Auf der Schnäppchenjagd geraten viele Menschen in den “Kostenlos-Rausch”, was, wie jeder Rausch, den Verstand vernebelt. Geiz und Gier gepaart mit Naivität sind der Honig, auf dem so mancher Schnäppchenjäger als Beute kleben bleibt. Heute erhielt ich ein Mail in dem der Schreiber zunächst beklagte, dass er meine Tipps für die Anwaltssuche zu spät gelesen habe, um mir dann den Sachverhalt mit der Bitte um einen (vermutlich kostenlosen Rat) zu unterbreiten: “Auf der Suche nach einem guten Anwalt, bin ich auf eine Internet-Seite gestossen auf der ein kostenloses Erstgespräch einer Anwältin angeboten wurde.” Tatsächlich erhielt er nach dem Gespräch eine Rechnung über 100 Euro, die nach Hinweis auf das kostenlose Erstgespräch auf 75 Euro herabgesetzt wurde. “Was halten Sie davon, was kann ich tun?”

Mein Antwort fiel deutlich aus: “Sehr geehrter Herr xy, gut und kostenlos, so blaue Augen kann man doch gar nicht haben oder? Für wie dumm halten Sie gute Anwälte, dass diese ihre Leistungen kostenlos anbieten?”. Ich habe dem Mailschreiber abschliessend mitgeteilt, dass er meine Tipps wohl immer noch nicht verstanden hat.

Eine Mandantin, eine mit allen Wassern gewaschene Immobilienmaklerin, hat es einmal auf den Punkt gebracht: “Herr Felser, wenn die Erstberatung kostenlos wäre, wie könnte ich dann sicher sein, dass Ihre eventuelle Empfehlung, zu klagen, mehr in meinem Interesse ausgesprochen wäre, als in Ihrem?” Jeder der auch nur ein bisschen nachdenkt, bezahlt für eine Leistung, die in einer Beratung besteht, gerne.

Um keine Missverständnisse hervorzurufen: Nicht alles, was teuer ist, ist auch gut. Aber was kostenlos ist, muss einfach irgendwie von irgendwem doch bezahlt werden, oder?

Viele Anwälte arbeiten - dabei die Mischkalkulation nutzend - auch auf der Basis nicht kostendeckende Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe. Diese Leistung ist in der Anwaltschaft ungleich verteilt, was zu kritisieren ist.

Zu glauben, dass Anwälte umsonst beraten würden, ist aber mehr als naiv. Diejenigen Anwälte, die damit werben, wollen definitiv nicht den ganzen Tag umsonst beraten, diese Rechnung würde nicht aufgehen. Also sind es zwangsläufig “Lockvogelangebote”. Gute Anwälte haben das weder nötig noch würden sie es tun.

Es verstößt aber auch gegen Denkgesetze, zu glauben, eine kostenlose Beratung werde genauso objektiv sein wie eine korrekt entlohnte Beratung. Gerade vor dem Hintergrund der Anwaltsschwemme wird am Ende derjenige, der glaubt, diese vermeintlich für ihn als Verbraucher günstige Situation ausnutzen zu können, das Opfer sein. Denn wer kaum genug zum Überleben erwirtschaftet, ergreift jede Gelegenheit, aus einem Fall eine Klage zu machen. Und diejenigen, die kostenlose Erstgespräche anbieten, gehören definitiv nicht zur ersten Garde, die den Beruf aus Berufung ergriffen haben.

Eine Beratungsleistung, die billig oder gar kostenlos angeboten ist, führt häufig zu einem Schaden, der die vermeintlich gesparten Kosten übersteigt. Das kann ein schlechter Rat von einem schlechten Anwalt sein. Das kann eine überflüssige oder aussichtslose Klage sein, die aber immerhin dazu führt, dass sich die Beratung gelohnt hat.

Nicht für die “Geiz ist geil” Seite.

Also: behandeln Sie den Anwalt Ihres Vertrauens fair. Er wird es Ihnen mit entsprechender Fairness danken.

P.S.: Mein Kollege erzählt mir gerade von einem neuen Mandat, bei dem ein Mandant ein seltendes Fahrzeug zu einem weit unter Listenpreis liegenden Verkaufspreis angeboten bekommen hat, eine Anzahlung geleistet hat und überrascht ist, Betrügern aufgesessen zu sein. Mal schaun, was wir da für ihn tun können.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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