Sichere Zustellung per Einwurfeinschreiben?

Abgelegt unter: Arbeitsgericht.de — RA Felser am 2. November 2008 um 13:13

das meint ein anwaltlicher Kollege laut dem Blawg der Handakte. Der Beitrag blendet leider aus, dass das Einwurfeinschreiben bei näherer Betrachtung keine wirkliche Alternative zum vor allem gegenüber Zugangsvermeidungsprofis sehr unsicheren Einschreiben/Rückschein ist.

Wir hatten schon einmal mit Bezug auf ein entsprechendes Urteil darauf hingewiesen, wie unsicher das Einwurfeinschreiben ist. Am sichersten ist Übergabe oder auch Einwurf des Schreibens durch Zustellung per Gerichtsvollzieher oder Bote. Wenn eine persönliche Übergabe vor Zeugen nicht möglich ist.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte 

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