Fristlose Kündigung: Ein Griff in die Kaffeetasse

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.Kuendigung.de — RA Willmann am 6. Juni 2008 um 10:53

Selbst dann, wenn der Mitarbeiter Geld aus der Kaffeetasse entnimmt und dieses zurückzahlen will, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. So entschied das LAG Mainz (9 Sa 662/07) soeben eine Kündigungsschutzklage. weiter…

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Arbeitsrechtsschulung

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 6. Juni 2008 um 09:12

Arbeitsrechtsschulungen gehören zum Recht- und Pflichtenprogramm eines jeden Betriebsrats. Eine Schulung im Arbeitsrecht gehört zum Grundrüstzeug für neugewählte Betriebsratsmitglieder. Ohne Kenntnisse verstehen die Neuen in den Betriebsratssitzungen sonst nur “Bahnhof”, was Abstimmungen zur Farce machen würde und kann zudem den Beschäftigten, die das neue Betriebsratsmitglied gewählt haben, auch nichts richtig erklären. Das Bundesarbeitsgericht weiter…

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