Fristlose Kündigung: Ein Griff in die Kaffeetasse
Selbst dann, wenn der Mitarbeiter Geld aus der Kaffeetasse entnimmt und dieses zurückzahlen will, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. So entschied das LAG Mainz (9 Sa 662/07) soeben eine Kündigungsschutzklage. weiter…
Kündigung, LAG-Urteil
