Keine Unfallversicherung auf dem (Um)weg zur Tankstelle
In der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Weg von und zur Arbeit versichert. Aber eben nur der Weg, keine Umwege. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass private Veranlassungen nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Das LSG Hessen (Az.: L 3 U 195/07) hatte sich mit einem Fall zu befassen, indem die Klägerin am frühen Morgen auf dem Weg zur Arbeit verunglückte. Sie war nicht direkt zur Arbeit gefahren, sondern hatte den Weg zunächst in Gegenrichtung eingeschlagen, um eine bereits geöffnete Tankstelle weiter…
Sozialrecht, Unfallversicherung
