Abwicklungsvertrag = Aufhebungsvertrag
Die Gleichung, ein Abwicklungsvertrag sei ein Aufhebungsvertrag, ist vertragsrechtlich und insbesondere arbeitsrechtlich falsch, sozialversicherungsrechtlich aber richtig. Die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Sperrzeit nach § 144 SGB III enthalten zum Abwicklungsvertrag folgende Hinweise: weiter…
Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag, Durchführungsanweisungen, Sperrzeit
