Mutterschutz; kein Lohnanspruch?

Abgelegt unter: Arbeitsrecht — RA Willmann am 9. September 2008 um 10:34

Eine Flugbegleiterin war schwanger. Ihre Ärzte hatten ihr wegen dieser Schwangerschaft die ca. einstündige Autofahrt vom Wohnort zum Bodenarbeitsplatz verboten. Die Bodentätigkeit konnte die Stewardess unstreitig ausüben. Im Streit stand also die Frage, ob der Arbeitgeber Lohn schuldet, wenn die Mitarbeiterin zwar arbeiten kann, aber den Weg zur Arbeitsstätte nicht antreten kann. weiter…

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