Karneval, Fasching, Fastnacht: Schlips ab, Job weg?

Abgelegt unter: Karnevalsrecht.de — RA Felser am 17. Februar 2009 um 19:25

Kündigungsgrund “Schlips abschneiden” an Weiberfastnacht? Arbeitsfrei an Weibefastnacht, Faschingsdienstag und Rosenmontag? Alkohol auf der Abteilungsparty im Betrieb? Chefbützen erlaubt? Dürfen als Polizist verkleidete Mitarbeiter die Chefin in Handschellen abführen? Mehr dazu von Benimmexpertin Nandine Meyden und Rechtsanwalt Michael W. Felser in einem Beitrag von Focus Autorin Nadine Nöhmaier.

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