Arbeitsagentur Köln

Abgelegt unter: Aufloesungsvertrag.de — RA Felser am 17. April 2009 um 10:07

Schnell und unkompliziert nahm die Arbeitsagentur Köln eine Sperrzeit gegenüber einer Mandantin von mir zurück, die ihren Job per Aufhebungsvertrag aufgegeben hatte. Grund: Der Arbeitgeber hatte ihr zwar signalisiert, sie könne während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, es gab aber nichts Schriftliches. Und der Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit war leider nicht so gestellt worden, wie der Gesetzgeber bzw. das hier sehr strenge Bundesarbeitsgericht das gerne hätten. Nicht alle Eltern haben Jura studiert. Da die Mandantin auf die Teilzeittätigkeit aber dringend angewiesen war (wegen des Nachwuchses hatte sie mit ihrem Mann gerade ein Haus gekauft) und während der Elternzeit auch nicht bei der Konkurrenz arbeiten darf, blieb ihr nichts anderes übrig, als das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag zu beenden. Auf unseren Widerspruch hin hob die Arbeitsagentur die Sperrzeit schon nach wenigen Tagen auf. Eine familienfreundliche und schnelle Arbeitsagentur.

Einen formgerechten Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit findet man hier >>

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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