Vor der Betriebsratswahl: Tipps für Betriebsrat und Wahlinitiatoren

Abgelegt unter: Betriebsratsschulungen.de, Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 18. Oktober 2009 um 12:24

Wenn´s losgeht kann es schon zu spät sein. Die Falle steht. Verschiedene Fragen muß der Betriebsrat nämlich auch in Betrieben, in denen es schon einen Betriebsrat gibt, bereits vor der Bestellung des Wahlvorstands  klären. Das gleiche Problem stellt sich Wahlinitiatoren in betriebsratslosen Betrieb vor der Einleitung der Wahl (Einladung zur Wahlversammlung). Dazu gehören die Abgrenzung des Betriebs (”wo wird gewählt” - Problem Filialen und Gemeinschaftsbetriebe) und der weiter…

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