Kündigung vor Karneval und Fasching

Abgelegt unter: Karnevalsrecht.de — RA Felser am 26. Januar 2010 um 10:40

Eine Kündigung ist immer eine Katastrophe, vor Feiertagen wie Weihnachen aber ganz besonders (wir berichteten). Auch Karneval werde einige nicht mitfeiern oder ihren Kummer ertränken. Unsere Besucherzahlen auf den Seiten zum Kündigungsschreiben und auf KUENDIGUNG.DE verkünden nichts Gutes für das Monatsende. Am Montag, den 25. waren die Besucherzahlen auf den entsprechenden Seiten deutlich erhöht und zwar so hoch wie in den Monaten 2009, in denen die meisten Kündigungen ausgesprochen wurden. Offenbar bereiten viele Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen vor und informieren sich auf entsprechenden Internetseiten. Oder Arbeitnehmer haben die Kündigung schon im Briefkasten gefunden. Kein schöner Start in Karneval und Fasching, aber auch nicht ins Neue Jahr.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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