Abfindungsrechner

Abgelegt unter: Arbeitsgericht.de — RA Felser am 17. März 2010 um 17:25

Die Höhe der Abfindung können Sie jetzt mit unserem Abfindungsrechner anhand bestimmter Erfahrungswerte und gesetzlicher Vorgaben schätzen lassen. Ermittelt wird die angemessene Höhe der Abfindung anhand Ihres Bruttogehaltes, Ihrer Betriebszugehörigkeit, der Betriebsgröße und weiterer Faktoren. So bekommen Sie eine erste Einschätzung wie hoch eine angemessene Abfindung ausfallen könnte. Tipp: An dieser Stelle möchten wir Sie auch auf unseren Kündigungsfristenrechner und den Generator für ein formvollendetes Kündigungsschreiben hinweisen. Bald folgt ein Kündigungs-Checker und eine Kündigungsschutzklage Online.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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