Betriebsratswahl beim Focus

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 21. März 2010 um 14:29

Obwohl das Betriebsverfassungsgesetz es in § 1 BetrVG als Selbstverständlichkeit ansieht, dass ein Betriebsrat gewählt wird, machte die Nachricht Schlagzeilen: Beim Focus wird ein Betriebsrat gewählt. Inzwischen sind die Betriebsratswahlen bei der Focus Magazin Verlags GmbH mit einer Wahlbeteiligung von 80 % der 269 Wahlberechtigten durchgeführt und ein neunköpfiger Betriebsrat gebildet. Die Mitarbeiter des Focus hatten die Wahl aus zwei Vorschlagslisten: “Die Initiatoren” und die “Liste X”. Das Rennen machte dann die geheimnisvolle “Liste X” mit sechs Sitzen. Auf sie entfielen 164 der Stimmen, auf die Initiatoren 103, die drei Sitze errangen. Die Initiatoren nutzen zur Information der Belegschaft einen eigenen Blog. Wir wünschen dem Betriebsrat beim Focus viel Erfolg bei der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen. Und dem Focus wünschen wir zukünftig eine angemessenere Berichterstattung über Betriebsräte, die eben nicht nur wegen des Kündigungsschutzes kandidieren, wie der IFB Blog zu Recht kritisiert.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Experte auf Betriebsratswahl2010.de

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