Teilzeit während Elternzeit

Abgelegt unter: Teilzeitbefristungsgesetz.de — RA Felser am 24. März 2010 um 11:35

Teilzeit während der Elternzeit ist relativ leicht zu erreichen, weil der Arbeitgeber häufig noch keine Lösung für den Ausfall einer bewährten Kraft gefunden hat, andererseits das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) für die Ablehnung des Antrags auf Teilzeit in der Elternzeit dringende betriebliche Gründe verlangt (§ 15 Abs. 4 ff. BEEG). Trotzdem scheitert ein Teilzeitverlangen für die Elternzeit häufig aus formellen Gründen, weil der Antrag nicht korrekt gestellt wurde. Einen geprüftes Muster für einen  formwirksamen und gesetzesgemäßen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit stellt der DGB zur Verfügung:

Muster für einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit

Bei Nutzung dieses Formular / Antrag s haben formelle Einwände des Arbeitgebers keine Chance. Weitere Informationen und Antragsmuster finden Sie auf diesen Seiten des DGB.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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