Was ist das: Ein Dienstordnungsangestellter?

Abgelegt unter: Öffentlicher Dienst — RA Willmann am 20. April 2010 um 17:07

Der Begriff ist relativ unbekannt. Dabei gibt es in diesem Bereich zahlreiche rechtliche interessante Fallgestaltungen und Aufgabenstellungen. Also: Bei Krankenkassen und Berufsgenossenschaften gibt es sie, die Dienstordnung. Angestellte werden da wie normale Arbeitnehmer eingestellt; es gilt jedoch die Dienstordnung. Das bedeutet, für die sog. Dienstordnungsangestellten gelten danach auch die beamtenrechtlichen Grundsätze. Dabei werden sie aber nicht wie Beamte ernannt, sondern privatrechtlich eingestellt. Seit 1993 werden bei den Krankenkassen keine Dienstordnungsangestellten allerdings mehr eingestellt. Bei den Berufsgenossenschaften gibt es sich jedoch noch. Bei Streitigkeiten entscheidet trotz des beamtenrechtlichen Bezuges nicht etwa das Verwaltungsgericht, sondern das

Arbeitsgericht. So kommt es, dass sich das Arbeitsgericht Wuppertal mit der Frage zu befassen hat, ob wegen Krankheit verfallener Urlaub den Dienstordungsangestellten ebenso wie nach der bekannten EuGH - Entscheidung vom 20.01.2009 bei den normalen Angestellten zu vergüten ist. Die Frage hat das Arbeitsgericht dem EuGH vorgelegt. Wir hatten hier berichtet und dürfen gespannt sein. Und spannend ist dann auch die Frage, wie es sich mit dem Urlaub von Beamten verhält.

Und anders als bei Beamten kann in einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht für den Dienstordnungsangestellten auch eine Abfindung oder sonstige Vergünstigung erreicht werden. Vergleiche sind da also durchaus möglich.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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