Vergleich in Maultaschen-Fall
In dem Berufungsverfahren zum viel diskutierten Skandal-Urteil im Maultaschen-Fall haben die Parteien im Verhandlungstermin nach gerichtlichem Vergleichsvorschlag einen bis zum 30. April 2010 widerruflichen Vergleich geschlossen. Nach dem Arbeitsgerichtsgesetz ist durch die Arbeitsgerichte in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Insofern hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Kammer Freiburg) den Parteien einen Vergleichsvorschlag gemacht, wonach das Arbeitsverhältnis durch ordentliche, fristgemäße Kündigung erst am 31. Dezember 2009 endet und die Klägerin zudem eine Abfindung in Höhe von 25.000 € - was einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr entspricht - erhält. weiter…
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