EuGH: Keine ermäßigte Mehrwertsteuer für Sex-Kino mit Einzelvideokabinen
Der Staat differenziert: Bestimmte Grundlebensmittel und kulturelle Veranstaltungen unterliegen nicht der vollen Mehrwertsteuer vom 19 %, sondern dem ermäßigten Satz von 7 %. Damit soll letztlich gesichert sein, dass die so besteuerten Waren und Dienstleistungen günstig einer breiten Masse zugänglich sind. Und was hat das jetzt mit einem Sex-Kino zu tun ? weiter…
EuGH, Mehrwertsteuer, Urteil
