Politische Betätigung des Betriebsrat - Enstcheidung des BAG
Das BAG hat in einer Entscheidung vom 17.03.2010 zu Fragen hinsichtlich der politischen Betätigung von Betriebsräten Stellung genommen und einen Antrag eines Arbeitgebers abgewiesen, mit dem dem Betriebsrat bestimmte politische Äußerungen untersagt werden sollten. Der Arbeitgeber hat hiernach keinen Anspruch gegen den Betriebsrat auf Unterlassung bestimmter politischer Äußerungen. Aber Vorsicht: Der Arbeitgeber kann laut BAG beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrates beantragen, wenn dieser gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstößt. Eine Aufforderung zur Wahlbeteiligung stelle aber keine parteipolitische Betätigung dar. weiter…
BAG, Betriebsrat, BetrVG, Neutralitätsgebot, Politische Betätigung
