Konzernarbeitnehmerüberlassung: Neues vom Tarifvertrag Zeitarbeit (BzA)
Viele Konzerne gehen zunehmend dazu über, Neueinstellungen nur noch über Töchter mit Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorzunehmen, die die neuen Kollegen dann innerhalb des Konzerns “verleihen”. Schöner Effekt für die Unternehmen: Sie vereinbaren den MTV BzA/DGB und können dann das Gleichstellungsgebot (Equal Pay) umgehen. Dabei handelt es sich in Wirklichkeit also um Tarifflucht. Der zunehmende Missbrauch hat nicht nur wegen des Falls “Schlecker / Meniar” die Bundesregierung auf den Plan gerufen. Die im Bundesverband BzA organisierten Leiharbeitsunternehmen haben - nicht ganz uneigennützig - der zunehmenden Kritik an Missbrauch der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung folgender Änderung des Manteltarifvertrags BzA/DGB zugestimmt: weiter…
AüG, Konzernarbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, MTV BzA
