Abmahnung: EBay-Shop oder astore von Amazon - Urheberrecht -Verletzung bei fremdem Foto?

Abgelegt unter: Verbraucherrecht — RA Felser am 27. Dezember 2010 um 13:40

Ein Mandant von uns, der mehrere gut frequentierte Themenseiten mit Shops im Internet betreibt, wurde wegen eines fremden Fotos in seinem auf einer Webseite eingebundenen astore von Amazon - kostenpflichtig - abgemahnt. Der Abmahnanwalt behauptet, das sei ein Urheberrechtsverstoß. Allerdings hat der Bundesgerichtshof vor kurzem entschieden, dass der Betreiber der Webseite, der fremde Shops wie von EBay oder Amazon (astore) einbindet, im Regelfall nicht verantwortlich ist, eine Abmahnung daher unzulässig wäre. Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten wie Ebay, Amazon & Co. dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, sei nicht verpflichtet, sämtliche Verkaufsangebote einer manuellen Bildkontrolle darauf zu unterziehen, ob Verstöße gegen das UWG o.ä. vorliegen. Der Bundesgerichtshof hat sich weiter…

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Urlaubsabgeltung für Resturlaub auch für Beamte und DO-Angestellte: Resturlaub aus 2007 verjährt am 31.12.2010

Abgelegt unter: Urlaubsrecht.de — RA Felser am 22. Dezember 2010 um 10:15

Ja, sagt jetzt auch das Landesarbeitsgericht in München (LAG München vom 16.06.2010 Aktenzeichen 5 Sa 1079/09) und gab damit einem Dienstordnungsangestellten Recht, der seinen Urlaub vor seinem Ausscheiden wegen Krankheit nicht mehr nehmen konnte und deshalb Abgeltung des Urlaub s nach § 7 Abs. 4 BUrlG verlangte. Dieser Anspruch ergebe sich aus einer richtlinienkonformen Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes. Danach stehe auch Dienstordnungsangestellten, die arbeitsrechtlich wie Beamte behandelt werden und demnach eigentlich nicht dem BUrlG unterfallen, sondern den beamtenrechtlichen Urlaubsvorschriften, ein Urlaubsabgeltungsanspruch zu. Allerdings weiter…

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Nach BAG-Urteil: CGZP-Leiharbeiter sollten bis 31.12.2010 auf rückwirkend gleiche Löhne wie Stammbelegschaft klagen

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.de — RA Labrow am 15. Dezember 2010 um 17:21

Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 14. Dezember 2010 (Az.: 1 ABR 19/10), wonach die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) mangels Tariffähigkeit alleine keine Tarifverträge abschließen kann (wir berichteten), haben Arbeitnehmer, die bei Zeitarbeitsunternehmen als Leiharbeitnehmer angestellt sind, gute Chancen auf eine rückwirkende Gleichstellung hinsichtlich des Lohns mit vergleichbaren Arbeitnehmern der Stammbelegschaft des Entleihers. Voraussetzung ist allerdings, dass die CGZP den für das jeweilige Arbeitsverhältnis maßgeblichen Tarifvertrag alleine - also nicht zusammen mit einer Gewerkschaft - abgeschlossen hat. Dies war meistens, aber nicht immer der Fall.

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BAG: CGZP nicht tariffähig (BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10)

Abgelegt unter: Arbeitsgericht.de — RA Felser am 14. Dezember 2010 um 17:09

Nach Auffassung der Richter des Bundesarbeitsgericht s ist die CGZP trotz der vielen von ihr abgeschlossenen Tarifverträge keine Gewerkschaft, da ihr aufgrund fehlender Mitglieder die dafür erforderliche Tarifmächtigkeit fehle. Damit hat der gemeinsame Antrag von ver.di und der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Gefälligkeitstarifverträge auch in der Leiharbeitsbranche zu unterbinden, auch in der höchsten Instanz Erfolg.

Die Vorinstanz, das LAG Berlin-Brandenburg, hatte bereits mit Beschluss vom 7. Dezember 2009 (23 TaBV 1016/09 - Volltext) die fehlende Tarifmächtigkeit beanstandet, wie übrigens auch das Arbeitsgericht Berlin (Entscheidung im Volltext) in erster Instanz.

Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht war die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP), die letztlich für das Leerlaufen des “Equal Pay Gebotes” verantwortlich war, weil sie mit dem AMP zahlreiche spezielle Leiharbeiter-Tarifverträge abgeschlossen hatte. Dem DGB blieb nichts anderes übrig als mitzuziehen und auch (eigene) Tarifverträge für die Leiharbeitsbranche abzuschliessen, um wenigstens noch Einfluß auf die Branche zu behalten.

Die CGZP wurde im Dezember 2002 gegründet. Nach weiter…

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Anspruch auf Weihnachtsgeld obwohl nach Arbeitsvertrag “freiwillig und widerrufbar”

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.de — RA Labrow am 10. Dezember 2010 um 15:49

Gerade noch haben viele Arbeitnehmer Weihnachtsgeld erhalten. Diejenigen, die jedoch im Gegensatz zu früher kein Weihnachtsgeld von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, sollten sich ihren Arbeitsvertrag noch einmal genauer ansehen. Eine allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag, die auf die fehlende rechtliche Verpflichtung zu der Leistung abstellt, kann das Entstehen eines zukünftigen Rechtsanspruchs nicht verhindern, wenn sie unklar formuliert ist. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 08.12.2010 hervor (Az.: 10 AZR 671/09). Wenn ein Arbeitgeber über mehrere Jahre Weihnachtsgeld zahlt, ohne bei der Zahlung deutlich eine Bindung für die Zukunft auszuschließen, kann nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts für Arbeitnehmer ein zukünftiger Anspruch auf Weihnachtsgeld aus einer so genannten betrieblichen Übung entstehen.

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Kein Lohn für Verspätungs- und Ausfallzeiten wegen Schnee und Eis

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.de — RA Labrow am 2. Dezember 2010 um 17:55

Wegen Schnee und Eis kommt es in diesen Tagen zu zahlreichen Ausfällen von Zügen und Flügen. Die Witterungsbedingungen sorgen auch für Staus und Verkehrsunfälle. Arbeitnehmer, die rechtzeitig ihren Arbeitsplatz erreichen, sind mancherorts schon die Ausnahme.  Und wer zu spät kommt, den bestraft bekanntlich das Leben… So ist es auch im Arbeitsrecht. Hier gilt die markige Regel: Ohne Arbeit kein Lohn. weiter…

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Foveruka-Betriebsrente - Noch bis 31.12.2010 Nachzahlungsansprüche aus 2007 sichern!

Abgelegt unter: Gleichbehandlung.de — RA Labrow am 1. Dezember 2010 um 15:59

Das Jahr 2010 neigt sich dem Ende zu und für viele läuft mit dem 24.12. eine wichtige Frist ab: Bis dahin müssen alle Weihnachtsgeschenke besorgt sein. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass es noch einen anderen wichtigen Termin geben könnte. Der 31.12.2010. Dessen Nichtbeachtung kann ggfls. einem nachträglichen Weihnachtsgeschenk für den Schuldner gleichkommen. Bis zum 31.12.2010 müssten je nach Einzelfall Ansprüche durch verjährungshemmende Maßnahmen vor der Verjährung gesichert werden. Dies betrifft jedenfalls Foveruka-Betriebsrentner, die einen Nachzahlungs-Anspruch für die Betriebsrente aus dem Jahre 2007 haben.

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