Abmahnung: EBay-Shop oder astore von Amazon - Urheberrecht -Verletzung bei fremdem Foto?
Ein Mandant von uns, der mehrere gut frequentierte Themenseiten mit Shops im Internet betreibt, wurde wegen eines fremden Fotos in seinem auf einer Webseite eingebundenen astore von Amazon - kostenpflichtig - abgemahnt. Der Abmahnanwalt behauptet, das sei ein Urheberrechtsverstoß. Allerdings hat der Bundesgerichtshof vor kurzem entschieden, dass der Betreiber der Webseite, der fremde Shops wie von EBay oder Amazon (astore) einbindet, im Regelfall nicht verantwortlich ist, eine Abmahnung daher unzulässig wäre. Der Betreiber eines Internetmarktplatzes, der Dritten wie Ebay, Amazon & Co. dort die Möglichkeit eröffnet, Verkaufsangebote ohne seine Kenntnisnahme in einem vollautomatischen Verfahren einzustellen, sei nicht verpflichtet, sämtliche Verkaufsangebote einer manuellen Bildkontrolle darauf zu unterziehen, ob Verstöße gegen das UWG o.ä. vorliegen. Der Bundesgerichtshof hat sich weiter…
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