Videoüberwachung kommt Arbeitgeber teuer zu stehen: 7000 Euro Entschädigung nach Urteil LAG Frankfurt 25.10.2010 - 7 Sa 1586/08

Abgelegt unter: Arbeitsgericht.de — RA Felser am 31. Januar 2011 um 19:43

Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt hat einen Arbeitgeber zur Zahlung einer saftigen Entschädigung in Höhe von 7.000 € verurteilt, der eine Mitarbeiterin mindestens seit Juni 2008 an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwachte. Die 24-jährige kaufmännische Angestellte arbeitete in einer hessischen Niederlassung eines bundesweit vertretenen Unternehmens. Gegenüber der Eingangstür des Büros hatte der Arbeitgeber eine Videokamera angebracht, die nicht nur auf den Eingangsbereich, sondern auch auf den Arbeitsplatz der Klägerin gerichtet war. Mit der im Oktober 2008 eingegangenen Klage machte die Mitarbeiterin Schadensersatzansprüche wegen der in der Überwachung liegenden Persönlichkeitsverletzung geltend. Das Arbeitsgericht in Wetzlar verurteilte das neugierige Unternehmen zunächst zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 15.000,- €.

Die gegen dieses Urteil eingelegte weiter…

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LPVG NRW wird 2011 endlich novelliert

Abgelegt unter: Personalvertretungsgesetz.de — RA Felser am 27. Januar 2011 um 13:05

Im Kabinett des Landes NRW wurde am 25.1.2011 ein Referentenentwurf zum LPVG NRW beraten, der nicht nur die von Schwarz-Gelb unter Rüttgers vorgenommenen Verschlechterungen der Rechte des Personalrats zurücknimmt, sondern auch die Arbeitsfähigkeit der Personalvertretungen verbessern soll.

Bei der Novellierung des LPVG NRW hat die Landesregierung folgende Ziele: weiter…

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Sozialversicherungspflicht: DRV hält Messehostessen für scheinselbständig

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 27. Januar 2011 um 10:04

Zur Zeit häufen sich in meiner Kanzlei die Anfragen von Agenturen, die Messehostessen anbieten und Promotionsagenturen, die Promotoren für Werbeaktionen beschäftigen, im Hinblick auf den sozialversicherungsrechtlichen Status. Die DRV sieht in Messehostessen bzw. -hosts abhängig Beschäftigte und verlangt von der Hostessenagentur eine Anmeldung und Sozialversicherungsbeiträge, im schlimmsten Fall für knapp 5 Jahre rückwirkend.

So schreibt die DRV bzw. der GKV in ihrem bzw. seinem überarbeiteten, aktuelle Rundschreiben vom 13.4.2010 zu Messehostessen: weiter…

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ZDF-Magazin “Frontal 21″: CGZP-Leiharbeiter haben Anspruch auf höheres Gehalt

Abgelegt unter: Arbeitsvertrag.de — RA Labrow am 19. Januar 2011 um 14:05

Wir hatten hier bereits darüber berichtet, dass viele Arbeitnehmer, die bei Zeitarbeitsunternehmen als Leiharbeitnehmer angestellt sind, nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (Az.: 1 ABR 19/10) gute Chancen auf eine (rückwirkende) Gleichstellung hinsichtlich des Lohns mit vergleichbaren Arbeitnehmern der Stammbelegschaft des Entleihers haben. Das Bundesarbeitsgericht hatte entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) mangels Tariffähigkeit alleine keine Tarifverträge abschließen kann. Dies hat zur Folge, dass die von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge wahrscheinlich unwirksam sind. Jetzt hat auch das ZDF-Magazin “Frontal 21″ hierüber berichtet. weiter…

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Mitbestimmung des Betriebsrats auch bei Ein- und Umgruppierung nach ERA-TV

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsrecht.de — RA Labrow am 18. Januar 2011 um 11:37

Betriebsräte in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmern haben auch bei Ein- und Umgruppierungen nach dem Entgeltrahmen-Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie (ERA-TV) ein gesetzliches Beteiligungsrecht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. So hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) am 12.01.2010 entschieden, dass der ERA-TV für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg trotz seiner umfangreicher verbindlicher Regelungen zur Einstufung der Arbeitsaufgaben dieses Mitbestimmungsrecht nicht beseitigt (7 ABR 34/09)weiter…

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Arbeitgeber darf bestimmte Unterwäsche vorschreiben - aber mehrfarbige Fingernägel nicht verbieten

Abgelegt unter: Betriebsvereinbarungen.de — RA Labrow am 13. Januar 2011 um 12:12

Arbeitnehmer haben ein Recht, auf der Arbeit mit einer Farbe von Fingernägeln und Haaren zu erscheinen, wie es den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Den Arbeitgeber geht es auch nichts an, ob die Haare echt sind - das Tragen von Toupets ist ebenfalls Privatsache und daher erlaubt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln mit einem Beschluss zu einem Verfahren eines Betriebsrats gegen ein Unternehmen, das an Flughäfen im Auftrag der Bundespolizei Fluggastkontrollen durchführt, entschieden. weiter…

 
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