Hitzefrei wegen Sommerhitze 2011 - die neue Hitzerichtlinie

Abgelegt unter: Hitzefrei-fuer-Arbeitnehmer.de — RA Felser am 27. Juni 2011 um 10:10

2011 droht wegen der Temperaturen an Siebenschläfer wieder ein sehr warmer Sommer. Nicht jeden freut das, z.B. bei einem Arbeitsplatz in Südlage mit großer Fensterfront, jedenfalls nicht während der Arbeitszeit. Ein “Hitzefrei” am Arbeitsplatz wie früher in der Schule in dem Sinne, dass eine bestimmte Aussentemperatur generell und für alle Arbeitnehmer zur Arbeitsbefreiung führt, gibt es aber leider nicht. Hitzefrei kann es nur für einzelne Arbeitnehmer geben, bei denen die konkrete Arbeitsplatztemperatur zu hoch ist oder der Gesundheitszustand durch die erhöhte Temperaturen gefährdet wird. Das kann z.B. bei Herzkranken oder Schwangeren der Fall sein.Die Aussentemperatur spielt also keine direkte Rolle, nur wenn am Arbeitsplatz selbst (gemessen wird auch nicht im Dönerspieß, sondern im Arbeitsbereich ;-) die Temperatur auf mehr als 30 Grad steigt, muß der Arbeitgeber etwas unternehmen.

Die neuen, seit Juni 2010 geltenden Regeln sehen wie bei einer Ampel drei Stufen vor: weiter…

, , , ,
 
Kündigung Rechtsanwalt