Nach dem Erhalt einer Änderungskündigung kann man viele Fehler machen. Zum einen kann man falsch reagieren, zum anderen Fristen übersehen. Letzeres passiert leider relativ häufig.
Grundsätzlich kann man das Änderungsangebot ohne Vorbehalt annehmen (”Einverstanden”) oder ohne wenn und aber ablehnen (”Niemals …”). Im ersten Fall ändert sich der Arbeitsvertrag entsprechend (meist zum Schlechteren), im zweiten Fall wird aus der Änderungskündigung eine normale Beendigungskündigung. Die dritte Reaktionsmöglichkeit ist die Annahme unter Vorbehalt (”Ja, aber …”). Damit erklärt man sich - vorläufig - mit der Änderung einverstanden, behält also seinen Job. Durch den Vorbehalt macht man deutlich, dass man sich die arbeitsgerichtliche Klärung, ob die Änderung zumutbar ist, offenhält. Das ist die sicherste Option und im Regelfall auch die beste Verhaltensweise.
Dann aber muss man schon aufpassen, es gilt eine Klagefrist. Für die Klage zur weiter…
Annahme unter Vorbehalt,
Änderungskündigung,
BAG,
Erklärungsfrist,
Klagefrist