Urlaub für Schwerbehinderte verfällt bei langer Arbeitsunfähigkeit nicht
Eigentlich ist es keine Überraschung, aber trotzdem erfreulich: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23.3.2010 entschieden, dass auch der Zusatzturlaub für behinderte Menschen während einer länger währenden Arbeitsunfähigkeit bestehen bleibt und ggf. am Ende des Arbeitsverhältnisses - wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann - in Geld abzugelten ist. Diese Frage ist nahezu tägliche Praxis und spielt bei vielen arbeitsrechtlichen Beratungen eine Rolle. Gerade Schwerbehinderte leiden unter langen Arbeitsunfähigkeitszeiten und scheiden häufig - “betriebsbedingt” - angeschlagen aus..
Behinderte Menschen erhalten nach § 125 SGB IX einen Zusatzurlaub von einer Woche. Die Urlaubstage kommen also zum normalen Urlaub hinzu, der den schwerbehinderten Beschäftigten weiter…
BAG-Urteil, EugH, Schwerbehindertenurlaub, SGB IX, Urlaubsabgeltung
