Vorweg: Ich bin selbst Arbeitgeber und werde auch nicht gerne beklaut. Trotzdem wird beim Thema Bagatellkündigung einiges schief dargestellt. Es geht nicht darum, dass ein Diebstahl oder eine Unterschlagung ungesühnt bleibt. Es geht vor allem darum, dass eine Bagatellkündigung nicht leichtfertig und aus anderen Gründen ausgesprochen wird. Eine Abmahnung führt schließlich auch dazu, dass jedenfalls die wiederholte Frikadelle zur dann berechtigten Kündigung führt. Das würde bei den meisten aktuellen Fällen wie Stromdiebstahl, Frikadelle, Maultasche, Brotaufstrich und anderen möglicherweise auf Missverständnissen beruhenden Zwischenfälle in längjährigen Arbeitsverhältnissen unter normalen Menschen auch völlig ausreichen. Die Volksseele ist so voreingenommen bei diesem Thema also gar nicht. Der aktuelle Aufreger zum Thema Bagatellkündigung ist aber das Interview von Frau Ingrid Schmidt, Ihres Zeichens die erste Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts. Wer von der hochangesehenen Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts beim öffentlich wie fachlich umstrittenen Thema “Bagatellkündigung” allerdings weibliche Milde und Scharfsinn erwartet hat, ist nach einem Interview in der Süddeutschen Zeitung gleich mehrfach enttäuscht. Nicht nur, dass Frau Schmidt wenig zimperlich weiter…
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