Postdienstunfähigkeit - gibt es nach Urteil von Arbeitsgericht nicht
Die Post, also DHL, kanns nicht lassen. Wer nicht heben kann, fliegt. Machbar wird das durch die sogenannte “Postdienstunfähigkeit”, die willfährige Postbetriebsärzte auch gerne im Auftrag der Post attestieren. In einem Fall eines angeblich postdienstunfähigen Mandanten wurde nach einem Gerichtsurteil, dass die Post zur Weiterbeschäftigung verurteilte, flugs vom selben Postarzt die Wiederherstellung der Postdienstfähigkeit attestiert. Eine arbeitsrechtliche Spontanheilung sozusagen. Bei gleichem Gesundheitszustand wohlgemerkt …
Bereits 2006 hatte das Landesarbeitsgericht Köln weiter…
DPAG, Kündigung, LAG Köln. Arbeitsgericht Dortmund, Postdienstunfähigkeit
