SG Koblenz: Erbschaft ist Einkommen bei Hartz IV
Das Sozialgericht Koblenz (S 6 AS 1070/08) hat entschieden, dass eine Erbschaft als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, anzurechnen ist. Im entschiedenen Fall war der Erbfall vor dem Hartz IV - Bezug eingetreten. Der Zufluss erfolgte jedoch während der Hartz IV - Bezuges. Die betroffene Klägerin vertrat die Auffassung, es handele sich um Vermögen. In diesem Fall wäre die Erbschaft unter das Schonvermögen gefallen und nicht weiter berücksichtigt worden. Das Sozialgericht weiter…
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