Wenn der Rechtsanwalt als freier Mitarbeiter scheinselbständig ist

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 25. Juli 2011 um 12:53

Auch in der Anwaltschaft gibt es nur formal selbständig beschäftigte Anwälte (freie Mitarbeiter). Ein zugelassener Rechtsanwalt kann in der Kanzlei eines anderen Rechtsanwalts grundsätzlich sowohl als abhängig Beschäftigter als auch als freier Mitarbeiter tätig sein. Der sich aus dem Anwaltsrecht ergebende berufliche Status lässt grundsätzlich beide Arten der Erwerbstätigkeit zu (so auch das Thüringer Landessozialgericht weiter…

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Aufhebungsvertrag: Böse Folge für´s Arbeitslosengeld?

Abgelegt unter: Aufhebungsvertrag.de — RA Felser am 25. Juli 2011 um 12:28

Um die Folgen der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag für das Arbeitslosengeld (Sperrzeit / Sperrfrist oder Anrechnung Abfindung) ranken sich zahlreiche Gerüchte. Eins der verbreitetsten Rechtsirrtümer ist die vermeintliche Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld (tatsächlich die absolute Ausnahme). Häufiger kommt es allerdings zur Anordnung einer Sperrzeit nach Abschluß eines Aufhebungsvertrag es (in 25 % aller Fälle von Sperrzeiten, fast 200.000 mal pro Jahr). Fast genauso häufig wäre die Sperrzeit (12 Wochen ohne Arbeitslosengeld) auch vermeidbar, wenn man weiter…

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Prüfungsverfügung vom Zoll - was tun?

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 18. Juli 2011 um 15:43

Früh, meistens im Grauen des Morgens, klingeln unbekannte, aber gut ausgeschlafene Herren an der Haustür und präsentieren eine “Prüfungsverfügung gemäß § 2 ff Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)” und “weisen sich durch Dienstausweis aus”. Häufig geht es darum, dass Auftraggeber in einer Kette von selbständigen Beschäftigungsverhältnissen vom Zoll aufgesucht werden, weil einer ihrer Subunternehmer “problematisch”, also seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Ja, dafür können Sie haften. Später können dann auch noch die Steuerfahndung und die DRV selbst auf den Plan treten. Zur Zeit trifft es gerne Branchen wie die Hostessen-, Model- und Promotorenbranche oder Unternehmen, die selbständige IT-Berater bei großen Konzernen einsetzen.

Müssen Sie die Herrschaften hereinlassen? Nun: weiter…

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Seminar Betriebsrat und Leiharbeit - das neue AÜG 2011

Abgelegt unter: Leiharbeitnehmer.de — RA Felser am 18. Juli 2011 um 13:39

Nach mehreren erfolgreichen eintägigen Betriebsratsseminaren zum Thema “Das neue AÜG 2011″ in der schönen Schloßstadt Brühl (Köln/Bonn) wollen wir im Herbst - nach der Sommerpause - zwei weitere Termine mit dem Schwerpunkt “Mitbestimmung des Betriebsrat s beim AÜG 2011″ anbieten. Dabei wird nicht nur das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dass am 28.4.2011 geändert wurde, eine Rolle spielen, sondern auch aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts weiter…

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Arbeitstag, Werktag, Kalendertag bei Fristen im Arbeitsrecht, insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit

Abgelegt unter: Arbeitsgericht.de — RA Felser am 18. Juli 2011 um 11:57

Im Arbeitsrecht spielen sowohl Arbeitstag, Werktag und Kalendertag bei Fristen eine Rolle.

Wenn eine Frist eine bestimmte Zahl von Arbeitstagen nennt, wird es schwierig, weil die Frage, wieviele Arbeitstage eine Woche hat, schon davon abhängt, ob im Betrieb grundsätzlich eine Fünf- oder Sechstagewoche oder gar Arbeit rund um die Uhr maßgeblich ist. ZUm Glück spielen solche Fristen für Arbeitnehmer selten eine Rolle, verbreitet sind Fristen mit einer bestimmten Zahl von Arbeitstagen im Personalvertretungsrecht (Mitbestimmung im öffentlichen Dienst).

Einfach ist nur die Frage zu beantworten, wie Werktage bei einer Frist zu berechnen sind: Nämlich alle Tage weiter…

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Aufhebungsvertrag 2011: Nicht nur Personaler müssen aufpassen: Für Arbeitnehmer gilt das erst recht!

Abgelegt unter: Aufhebungsvertrag.de — RA Felser am 18. Juli 2011 um 11:18

Das Arbeitsrecht ist seit Jahren in heftiger Bewegung, wozu Gesetzesänderungen in Deutschland, aber auch in Europa beitragen. Bundesarbeitsgericht und Europäischer Gerichtshof haben in den letzten Jahren so manchen alten Zopf angeschnitten. Das hat auch Auswirkungen auf Aufhebungsverträge. Anders als beim Arbeitsvertrag, den im Zweifel die Gerichte trotz Unterschrift noch einmal auf Fairness (AGB-Kontrolle) überprüfen, ist ein Aufhebungsvertrag häufig der nachträglichen Kontrolle durch die Arbeitsgerichte entzogen. Die Unterschrift gilt, auch wenn man es noch so bereut. Das Bundesarbeitsgericht sieht es so: Egal wie groß der Druck zur Unterschrift sein mag, “Nein” sagen kann man immer.

Daher folgende Tipps, die 2011 wegen der Entwicklungen im Arbeitsrecht noch wichtiger sind als weiter…

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Physiotherapeuten in fremder Praxis sind selbständig

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 12. Juli 2011 um 14:24

Physiotherapeuten, die in der Praxis eines anderen Physiotherapeuten gegen Honorar tätig sind, ohne selbst mit der Krankenkasse abrechnen zu dürfen, sind selbständig. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie ein prozentual anteiliges Honorar erhalten, so die Rechtsprechung:

“Gemessen an dem Vertrag, den die Antragstellerin und B mit Wirkung ab 1. November 2007 geschlossen haben, spricht viel für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit weiter…

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Selbstfahrende Kraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug können selbständig sein

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 12. Juli 2011 um 14:20

Das jedenfalls meint das Landessozialgericht in Bayern im Falle eines Kraftfahrers, der sich u.a. als “Aushilfsfahrer” für die Urlaubs- und Krankheitsvertretung bei verschiedenen Busunternehmen verdingte.

” Die Tätigkeit als Fahrer kann zwar sowohl im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (vgl. allg. hierzu BSG, Urteil vom 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R = SozR 4-2700 § 2 Nr. 1 und Urteil vom 22.06.2005, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.11.2008 - L 4 KR 4098/06 - juris - m.w.N.; Hess. LSG, Urteile vom 18.09.2003 - L 14 KR 360/02 und 13.07.2006 - L 8/14 KR 369/04, vom 24.02.2009, L 1 KR 249/08) als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses als selbstständige Tätigkeit (vgl. zu Fahrertätigkeiten BSG, Urteil vom 27.11.1980 - 8a RU 26/80 = SozSich 1981, 220; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.09.2007 - L 5 R 5/06 - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 17.11.2006 - L 5 KR 293/05 - juris, zu Flugzeugführern BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R = SGb 2008, 401) ausgeübt werden.

In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze auf den hier zu entscheidenden Fall ergibt eine Gesamtabwägung der maßgeblichen Anhaltspunkte ein Überwiegen zu Gunsten der selbstständigen Tätigkeit.”

Das BayLSG differenziert wohltuend differenziert weiter…

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(Schein)Selbständige Regalauffüller sind Arbeitnehmer

Abgelegt unter: Scheinselbstaendigkeit.de — RA Felser am 12. Juli 2011 um 14:09

Ein lehrreiches Beispiel für die Willkür, die im Bereich des Sozialversicherungsrechts bei der Abgrenzung von selbständiger und abhängiger Beschäftigung herrscht, zeigt ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts in Chemnitz zur Einordnung der Tätigkeit von Regalauffüllern, eine Tätigkeit, die häufig auch von Schülern und Studenten übernommen wird. Aufgabe des Klägers war, sich nach der Anlieferung der Ware in verschiedene Supermärkte zu begeben, die Ware im Lager entgegenzunehmen, aufzumachen, zu den Regalen zu transportieren und diese zu befüllen. Er arbeitete für mehrere Unternehmen, die vergleichbare Serviceleistungen für Supermärkte und Handelsketten anboten und setzte auch eigene Aushilfen ein.

Das Sächsische Landessozialgericht kam gleichwohl zu einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung:

“Entscheidend ist hierbei, dass der Kläger Tätigkeiten ausübte, die sich von einer vergleichbaren Arbeitnehmertätigkeit nicht wesentlich unterscheiden. Aufgabe des Klägers war es, sich nach der Anlieferung neuer Ware in die Supermärkte zu begeben, die Ware im Lager entgegenzunehmen, aufzumachen, zu den Regalen zu transportieren und diese zu befüllen. Hierbei handelt es sich um eine Tätigkeit, wie weiter…

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Hitzefrei wegen Sommerhitze 2011 - die neue Hitzerichtlinie

Abgelegt unter: Hitzefrei-fuer-Arbeitnehmer.de — RA Felser am 27. Juni 2011 um 10:10

2011 droht wegen der Temperaturen an Siebenschläfer wieder ein sehr warmer Sommer. Nicht jeden freut das, z.B. bei einem Arbeitsplatz in Südlage mit großer Fensterfront, jedenfalls nicht während der Arbeitszeit. Ein “Hitzefrei” am Arbeitsplatz wie früher in der Schule in dem Sinne, dass eine bestimmte Aussentemperatur generell und für alle Arbeitnehmer zur Arbeitsbefreiung führt, gibt es aber leider nicht. Hitzefrei kann es nur für einzelne Arbeitnehmer geben, bei denen die konkrete Arbeitsplatztemperatur zu hoch ist oder der Gesundheitszustand durch die erhöhte Temperaturen gefährdet wird. Das kann z.B. bei Herzkranken oder Schwangeren der Fall sein.Die Aussentemperatur spielt also keine direkte Rolle, nur wenn am Arbeitsplatz selbst (gemessen wird auch nicht im Dönerspieß, sondern im Arbeitsbereich ;-) die Temperatur auf mehr als 30 Grad steigt, muß der Arbeitgeber etwas unternehmen.

Die neuen, seit Juni 2010 geltenden Regeln sehen wie bei einer Ampel drei Stufen vor: weiter…

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