Abwicklungsvertrag = Aufhebungsvertrag

Abgelegt unter: Abwicklungsvertrag.de — RA Felser am 5. September 2008 um 16:52

Die Gleichung, ein Abwicklungsvertrag sei ein Aufhebungsvertrag, ist vertragsrechtlich und insbesondere arbeitsrechtlich falsch, sozialversicherungsrechtlich aber richtig. Die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Sperrzeit nach § 144 SGB III enthalten zum Abwicklungsvertrag folgende Hinweise: weiter…

, , ,

Muster Abwicklungsvertrag

Abgelegt unter: Abwicklungsvertrag.de — RA Felser am 29. März 2008 um 17:31

Mehr denn  je gilt bei Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag, dass eine anwaltliche Beratung unverzichtbar ist, wenn man keine Sperrzeit oder keinen Verlust des Sozialversicherungsschutzes riskieren will. Zu den Risiken und Nebenwirkungen beim Abwicklungsvertrag. Wer es trotzdem weiter…

, ,

Arbeitsaufgabe: Häufiger Sperrzeit durch die Arbeitsagentur?

Abgelegt unter: Abwicklungsvertrag.de — RA Felser am 29. März 2008 um 13:56

Die FAZ berichtete am 05.01.2008 über einen Anstieg der Anzahl der von Arbeitsagenturen verhängten Sperrzeiten im Jahr 2007 gegenüber dem Jahr 2006. Hintergrund des Anstiegs sollen die Verschärfungen der Regelungen bezüglich Sanktionen und Sperrzeiten in den jeweiligen Sozialgesetzbüchern sein. Die weiter…

, , , ,

Abwicklungsvertrag

Abgelegt unter: Abwicklungsvertrag.de — RA Felser am 6. Dezember 2007 um 18:56

Laien bringen Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag häufig durcheinander. Schön, wenn das höchste deutsche Arbeitsgericht definiert, was ein Abwicklungsvertrag ist:

“Mit einem Abwicklungsvertrag vereinbaren die Parteien weiter…

, , ,

Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag: Arbeitsagentur sorgt manchmal für böse Überraschung

Abgelegt unter: Aktuelles, Arbeitslosengeld I, Aufhebungsvertrag.de, Abwicklungsvertrag.de — RA Felser am 16. April 2007 um 12:08

deshalb ist es besser, man informiert sich vorher. Das geht z.B. auf unseren Kanzleiseiten im Arbeitsrechtslexikon unter dem Stichwort “Aufhebungsvertrag” oder auf den Internetseiten von Juracity zum Thema “Aufhebungsvertrag”. Dort findet man neben aktueller Rechtsprechung entsprechend praxisnahe Tipps aus Verbraucherzeitschriften und Karrieremagazinen und von unseren Anwälten. Z.B. auf welcher Basis die Arbeitsagentur entscheidet weiter…

none

Aufhebungsvertrag und Sperrzeit: Wissen wir das Arbeitsamt (neudeutsch: Arbeitsagentur) tickt …

Abgelegt unter: Aktuelles, Arbeitslosengeld II (ALG II), Aufhebungsvertrag.de, Abwicklungsvertrag.de — RA Felser am 19. März 2007 um 10:11

kann man, indem man sich die Durchführungshinweise (DA) der Bundesarbeitsagentur durchliest. Diese Durchführungshinweise leiten die Praxis im lokalen Arbeitsamt, pardon, Arbeitsagentur.

Die Urteile des Bundessozialgerichts sind ja leider auch nicht immer miteinander in Einklang zu bringen und am Ende entscheidet ja doch die Praxis der Arbeitsagentur. Die Praxis ist mal grosszügiger, mal kleinlicher als die Rechtsprechung, aber immer wichtig. Nicht jeder will ja bis zum Bundessozialgericht klagen.

Die aktuellen 52-seitigen Durchführungshinweise (Ergänzungslieferung 2/2006) zu der Problematik Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvertrag und Sperrzeit (§ 144 SGB III) finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit (online hier >>>).

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

none
 
Kündigung Rechtsanwalt