Das Bundesarbeitsgericht hatte endlich Gelegenheit, einen alten Zopf abzuschneiden, nämlich: die beliebte Überstundenpauschale.
Unter einer Überstundenpauschale versteht man eine Regelung im Arbeitsvertrag, die regelt, dass mit dem Gehalt Mehrarbeit / Überstunden abgegolten sind (Pauschalabgeltung).
“In Deutschland wurden 2009 rund eine Milliarde bezahlter Überstunden geleistet”, sagt Eugen Spitznagel, Leiter der Forschungsgruppe Arbeitszeit und Arbeitsmarkt beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. In etwa der gleichen Größenordnung dürfte es unbezahlte Überstunden geben, schätzt der Experte.” so T-Online Business.
Einige Arbeitsrechtler vom alten Schlag waren auch nach der Jahrtausendwende noch der Meinung, dies sei in Ordnung und teilten dies auch gerne in den Medien mit.
Das Bundesarbeitsgericht hatte im September 2010 (das Urteil wurde gerade erst im Volltext veröffentlicht) endlich eine Klage weiter…
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