Aufhebungsvertrag: Böse Folge für´s Arbeitslosengeld?

Abgelegt unter: Aufhebungsvertrag.de — RA Felser am 25. Juli 2011 um 12:28

Um die Folgen der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag für das Arbeitslosengeld (Sperrzeit / Sperrfrist oder Anrechnung Abfindung) ranken sich zahlreiche Gerüchte. Eins der verbreitetsten Rechtsirrtümer ist die vermeintliche Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld (tatsächlich die absolute Ausnahme). Häufiger kommt es allerdings zur Anordnung einer Sperrzeit nach Abschluß eines Aufhebungsvertrag es (in 25 % aller Fälle von Sperrzeiten, fast 200.000 mal pro Jahr). Fast genauso häufig wäre die Sperrzeit (12 Wochen ohne Arbeitslosengeld) auch vermeidbar, wenn man weiter…

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Aufhebungsvertrag 2011: Nicht nur Personaler müssen aufpassen: Für Arbeitnehmer gilt das erst recht!

Abgelegt unter: Aufhebungsvertrag.de — RA Felser am 18. Juli 2011 um 11:18

Das Arbeitsrecht ist seit Jahren in heftiger Bewegung, wozu Gesetzesänderungen in Deutschland, aber auch in Europa beitragen. Bundesarbeitsgericht und Europäischer Gerichtshof haben in den letzten Jahren so manchen alten Zopf angeschnitten. Das hat auch Auswirkungen auf Aufhebungsverträge. Anders als beim Arbeitsvertrag, den im Zweifel die Gerichte trotz Unterschrift noch einmal auf Fairness (AGB-Kontrolle) überprüfen, ist ein Aufhebungsvertrag häufig der nachträglichen Kontrolle durch die Arbeitsgerichte entzogen. Die Unterschrift gilt, auch wenn man es noch so bereut. Das Bundesarbeitsgericht sieht es so: Egal wie groß der Druck zur Unterschrift sein mag, “Nein” sagen kann man immer.

Daher folgende Tipps, die 2011 wegen der Entwicklungen im Arbeitsrecht noch wichtiger sind als weiter…

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Keine Sperrzeit wegen Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit!

Abgelegt unter: Aufhebungsvertrag.de — RA Felser am 27. September 2010 um 12:42

Nicht wenige Anwälte beantworten die von Müttern häufig gestellte Frage, ob ein Aufhebungsvertrag oder eine Eigenkündigung nach dem Ende der Elternzeit eine Sperrzeit nach sich zieht, falsch. Viele vor der Schwangerschaft in Vollzeit beschäftigte Mütter kennen das Problem: Zum Ende der Elternzeit naht unaufhaltsam die Frage, wie es im Job weitergeht. Ganztags arbeiten geht wegen der immer noch sehr schlechten Betreuungssituation in Deutschland häufig nicht. Vor allem in kleinen Dienstleistungsunternehmen und bei spezialisierter Tätigkeit ist andererseits eine Teilzeittätigkeit oft nicht möglich. Ein Rechtsanspruch weiter…

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Vorsicht Transfergesellschaft

Abgelegt unter: Aufhebungsvertrag.de — RA Felser am 9. August 2009 um 22:44

Vor der Transfergesellschaft sollte man sich als Arbeitnehmer in acht nehmen. Warum, kann man hier (dank Kölner Stadtanzeiger) schön nachlesen. Bei der TMD Friction, einem Automobilzulieferer, fühlen sich die Mitarbeiter, die in die Transfergesellschaft gewechselt sind, veräppelt. Während das insolvente Unternehmen wieder Vollgas gibt und weiter…

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Bild.de Kündigungsserie mit Svenja Hofert

Abgelegt unter: Aufhebungsvertrag.de — RA Felser am 3. August 2009 um 09:33

Die Karriere-Expertin Svenja Hofert gibt in Teil 4 der Bild.de Kündigungsserie hilfreiche Tipps, wie es mit der Bewerbung auch klappt. Onlinebewerbungen kommen in Mode, aber auch dabei sind eiserne Regeln einzuhalten. Wer schludert oder Massenmails verschickt, bekommt den Job garantiert nicht. Was Sie beachten müssen, sagt Ihnen weiter…

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Auch bei unwiderruflicher Freistellung sozialversichert!

Abgelegt unter: Aufhebungsvertrag.de — RA Felser am 15. Juni 2009 um 20:35

Endlich. Wir sind eingeknickt. Ihre Sozialversicherungsträger. Sie bleiben jetzt auch bei unwiderruflicher Freistellung Mitglied in der Sozialversicherung. Wir nehmen Ihre Beiträge jetzt doch. Aber es hat etwas gedauert:

“Vom Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses ist demnach auch dann auszugehen, wenn die Arbeitsvertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen unwiderruflich auf die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung verzichten (z. B. durch weiter…

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Aufhebungsvertrag für leitende Angestellte

Abgelegt unter: Aufhebungsvertrag.de — RA Felser am 18. Mai 2009 um 20:12

Leitende Angestellte haben es nicht leicht, schon gar nicht bei der Trennung vom Unternehmen. Beim Aufhebungsvertrag geht zwar alles nach den normalen Regeln, aber als leitender Angestellter hat man einen schwächeren Kündigungsschutz und muss daher vielleicht nachgiebiger sein als jemand, der tariflich unkündbar ist. Die Erfahrung zeigt aber, dass weiter…

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Merkblatt Aufhebungsvertrag

Abgelegt unter: Aufhebungsvertrag.de — RA Felser am 11. Mai 2009 um 10:32

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hat das Merkblatt zum “Aufhebungsvertrag” überarbeiten lassen (2. Auflage Stand Dezember 2008). Jeder Arbeitnehmer sollte es gelesen haben. Viele Arbeitnehmer glauben nämlich, sie könnten die Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag nach einer Bedenkzeit widerrufen. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Ein Mandant von mir hat zwar Glück: Er hat den Aufhebungsvertrag unterschrieben, aber weiter…

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Aufhebungsvertrag und Rechtsschutzversicherung

Abgelegt unter: Aufhebungsvertrag.de — RA Felser am 22. April 2009 um 20:06

Wenn man uns am meisten braucht, helfen wir Ihnen nicht. Ihre Rechtsschutzver(un)sicherer. So konnte man branchenweit das Gebahren der Rechtsschutzversicherer beim Thema Aufhebungsvertrag beschreiben. Anwaltskosten? Nein - Danke! Verhandeln Sie mal schön selber, lieber Versicherter oder lassen Sie sich doch die angedrohte Kündigung geben. Ihr Arbeitgeber macht doch nur Spaß. Erst wenn er die Drohung wahrmacht, also nach Kündigung übernehmen wir die Kosten für einen Anwalt. Was Ihnen Ihre Versicherung bei Vertragsschluß nicht gesagt hat, weiter…

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Kündigung tariflich Unkündbarer

Abgelegt unter: Aufhebungsvertrag.de — RA Felser am 21. April 2009 um 19:31

Unkündbare kündigen? Das Undenkbare denken? Die meisten Unternehmen wählen statt der Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer, die natürlich meist nicht unkündbar sind, sondern nur tariflich besonders vor Kündigung geschützt, den eleganteren Weg. In letzter Zeit häufen sich solche Mandate. Heute hatte ich wieder einen Unkündbaren (29 Jahre Betriebszugehörigkeit, 60 Jahre alt) mit einem Aufhebungsvertrag in der Praxis. Abfindung ca. 13 Bruttogehälter. Das dürfte nicht genug zu sein. Es werde keine Probleme mit der Arbeitsagentur weiter…

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