Behinderung: BAG verbietet sogar mittelbare Fragen
Es gibt immer noch Juristen und Personaler, die glauben, eine Frage nach einer Behinderung sei im Einstellungsgespräch erlaubt, weil ja der Arbeitgeber seine Schwerbehindertenquote erfüllen müsse. Das genauso fadenscheinige Argument wie die angebliche Fürsorgepflicht bei Blutuntersuchungen hatte das Bundearbeitsgericht schon längst bei der Schwangerschaft als solches “enttarnt”. Auch dort wollten alle Unternehmen die Schwangeren nur vor Schäden bewahren, was dazu führte, dass tausende ehrliche Frauen den ersehnten Job nicht bekamen - vor lauter Fürsorge. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 17.12.2009) - in Großbuchstaben - deutlich gesagt, dass Behinderte auch nicht durch “fürsorgliche” Fragen diskriminiert werden dürfen. Schon weiter…
AGG, Behinderung, Bewerbungsgespräch, Diskriminierung, Einstellung

