Kündigungsfrist nach dem MTV Einzelhandel NRW

Abgelegt unter: Kuendigungsfristen.com — RA Felser am 14. März 2010 um 18:02

Seit 2007 gilt der lange gekündigte Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in NRW wieder. Im MTV Einzelhandel NRW ist u.a. auch die Kündigungsfrist, die Unkündbarkeit und die Kündigungsfrist während der Probezeit geregelt. Auch Arbeitnehmer im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen müssen bei der Eigenkündigung die Kündigungsfrist nach dem MTV Einzelhandel NRW beachten, wenn auf diesen Manteltarifvertrag im Arbeitsvertrag Bezug genommen wird oder der Tarifvertrag kraft Tarifbindung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in den jeweiligen tarifschliessenden Verbänden organisiert) gilt.  Die Kündigungsfristen und die “Unkündbarkeit” sind nach dem MTV Einzelhandel NRW wie folgt gestaffelt: weiter…

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