Das Arbeitsgericht Nordhausen hat nach Pressemitteilungen einen Antrag der Geschäftsführung der Norhäusener Zweiradschmiede Bike Systems auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Räumung des durch Mitarbeiter besetzten Firmengeländes abgelehnt.

Die Mitarbeiter hatten nach Einstellung der Produktion zum 30.06.2007 und ihrer Freistellung weiter das Firmengelände aufgesucht, um den Verlust ihrer Arbeitsplätze zu verhindern. Der Betriebsrat vertritt in der Auseinandersetzung den Standpunkt, daß mit der Besetzung eine Betriebsversammlung im Sinne des § 43 BetrVG abgehalten wird. Der Arbeitgeber beabsichtigt nach Angaben des Betriebsrats das Unternehmen in die Insolvenz zu führen, während der Betriebsrat weiter für einen Sozialplan, eine Auffanggesellschaft oder den Erhalt ihrer Arbeitsplätze durch einen neuen Investor kämpfen will.

Nähere Einzelheiten zu der Entscheidung liegen noch nicht vor. Das Arbeitsgericht Nordhausen soll die – insgesamt sechs – Anträge des Arbeitgebers vor allem aus formellen Gründen abgelehnt haben.

Fundstelle: Thüringer Allgemeine vom 13.07.2007

Christian von Hopffgarten
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Felser

http://www.betriebsverfassungsrecht.de

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.