Arbeitgeber darf bestimmte Unterwäsche vorschreiben - aber mehrfarbige Fingernägel nicht verbieten
Arbeitnehmer haben ein Recht, auf der Arbeit mit einer Farbe von Fingernägeln und Haaren zu erscheinen, wie es den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Den Arbeitgeber geht es auch nichts an, ob die Haare echt sind - das Tragen von Toupets ist ebenfalls Privatsache und daher erlaubt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln mit einem Beschluss zu einem Verfahren eines Betriebsrats gegen ein Unternehmen, das an Flughäfen im Auftrag der Bundespolizei Fluggastkontrollen durchführt, entschieden. weiter…
Persönlichkeitsrecht; Betriebsvereinbarung; Kleiderordnung; Fingernägel
