Protokollführung durch Bürokraft des BR in Betriebsratssitzung?

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 12. Juli 2011 um 12:19

Lieber nicht. Die Bürokraft / Sekretärin des Betriebsrats gehört zwar zu den erforderlichen Unterstützungsmitteln, die dem Betriebsrat nach § 40 BetrVG zustehen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Bürokraft Rechte hätte, die nur ein Betriebsratsmitglied (oder andere im Betriebsverfassungsgesetz genannte Personen) besitzt. Dazu gehört nicht die Teilnahme an der Betriebsratssitzung. Zwar liegt dazu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zum Betriebsverfassungsgesetz vor. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat sich aber zur 1:1 vergleichbaren Problemlage bei der Personalvertretung (Personalrat) eindeutig geäussert: Die Sekretärin des Personalrats und damit auch des Betriebsrats darf jedenfalls an der Beratung und Beschlußfassung wegen des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit der Sitzung nicht teilnehmen, andernfalls ist der entsprechende Beschluß weiter…

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Abmeldung Betriebsratsmitglied zur Betriebsratsarbeit: BAG vom 29.06.2011

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 1. Juli 2011 um 18:54

Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf Arbeitsbefreiung für Betriebsratstätigkeit, § 37 Abs. 2 BetrVG. Allerdings darf auch ein Betriebsratsmitglied nicht alles stehen und liegen lassen. Vielmehr hat das Bundesarbeitsgericht dem BR-Mitglied schon immer eine Abmeldepflicht auferlegt, um dem Arbeitgeber die reibungslose Arbeitsorganisation zu ermöglichen. Dabei musste das Betriebsratsmitglied seit einer Rechtssprechungsänderung des Bundesarbeitsgerichts keine stichwortartige Begründung mehr über die Art der Betriebsratstätigkeit abgegeben, weil das dem Arbeitgeber die Kontrolle der Betriebsratsarbeit ermöglicht hätte. Das Bundesarbeitsgericht hat nun aktuell mit Urteil vom 29. Juni 2011 die Abmeldepflicht auf die wirklich sinnvollen Fälle reduziert. Nur dann, wenn der Arbeitgeber durch den Ausfall des Betriebsratsmitglieds weiter…

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Leiharbeit und AÜG 2011: Betriebsräteseminar zum neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 29. März 2011 um 09:25

2011 wird sich Leiharbeit verändern. Die Themen sind: neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, umwälzende Urteile des Bundesarbeitsgerichts zum Tarifrecht der Leiharbeit und die Einigung der Arbeitgeberverbände über einen Mindestlohn für Leiharbeitnehmer. Endlich steht fest, wie das neue AÜG aussehen wird (Drehtürklausel u.a.), ausserdem liegt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Tarifvertrag mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGZP) im Volltext vor. Zahlreiche neue Entscheidungen verbessern die Rechte der Leiharbeitnehmer und stärken die Rechte des Betriebsrats bei der Mitbestimmung.

Alles über die neue Entwicklung bei AÜG und Rechtssprechung und was sich 2011 bei der Leiharbeit ändert, erfahren weiter…

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Betriebsrat: Forum für den BR auf Betriebsverfassungsgesetz.de

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 13. August 2010 um 12:20

Ein Forum speziell für den Betriebsrat, also für das Betriebsratsmitglied, Ersatzmitglied, für Betriebsratsvorsitzende, Mitglieder im Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat oder Wirtschaftsausschuß, ist seit knapp einer Woche auf Betriebsverfassungsgesetz.de online. Zahlreiche Beiträge und Diskussionen sind bereits in der ersten Woche veröffentlicht worden und haben lebhafte Diskussionen ausgelöst. Das Forum ist - anders als bei anderen Veranstaltern - nicht indiziert, die Beiträge, Fragen und Antworten werden also nicht bei Google veröffentlicht. Wir wollen mit den Beiträgen nicht Content produzieren und nicht bei Google gefunden werden, sondern einen vertrauensvollen Austausch unter Arbeitnehmervertretern und Experten ermöglichen. Ein wichtiges Unterscheidungskriterium des Forums ist daher die Diskretion. So wird das Risiko, dass unbedachte Äusserungen - die bekanntlich bis zur Kündigung eskalieren können - deutlich minimiert. Meinungen weiter…

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Betriebsrat: Schulung für das Ersatzmitglied ?

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 24. Mai 2010 um 14:13

Natürlich nicht, meint der Arbeitgeber, schließlich vertrete das Ersatzmitglied ja nur das ordentliche Betriebsratsmitglied von Fall zu Fall. Natürlich, meint der Betriebsrat, ohne Schulung versteht das Ersatzmitglied im Vertretungsfall doch nur “Bahnhof”.

Das Bundesarbeitsgericht hat eine vermittelnde Position eingenommen: weiter…

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Konstituierende Sitzung des Betriebsrat s

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 12. Mai 2010 um 11:37

Nach der Betriebsratswahl ist vor der Wahl: Schon bald nach der Bekanntgabe des Wahlergebnis trifft sich der neugewählte Betriebsrat zu seiner konstituierenden Sitzung. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzendes des Wahlvorstand s. Zu Beginn der Sitzung wählen die frischgewählten Betriebsratsmitglieder eine/n Versammlungsleiter (in). Diese/r leitet dann die Betriebsratssitzung - aber nur bis weiter…

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Muster: Einladung zur konstituierenden Sitzung des Betriebsrat s

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 12. Mai 2010 um 11:36

Ein Muster für die Einladung zur konstituierenden Sitzung des frischgewählten Betriebsrat s könnte so aussehen:

Wahlvorstand    Ort, Datum

An
(gewählte Betriebsratsmitglieder)
Im Haus / oder: Privatanschrift

Konstituierende Sitzung des neugewählten Betriebsrats

Sehr geehrte/-r Frau/Herr …………………………,

zu Ihrer Wahl in den Betriebsrat gratuliere ich Ihnen im Namen des Wahlvorstandes ganz herzlich und wünsche Ihnen für Ihre verantwortungsvolle Arbeit im Gremium viel Erfolg und eine glückliche Hand.

Gemäß § 29 Abs. 1 BetrVG lade ich Sie zur ersten (konstituierenden) Sitzung des Betriebsrats ein.

Die Sitzung weiter…

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Betriebsratsseminare in Köln und Hamburg

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 10. Mai 2010 um 13:08

Die Wahlvorstände sind bei den Betriebsratswahlen 2010  im Endspurt angelangt, viele Betriebsräte sind schon gewählt und konstituieren sich gerade. Allen neugewählten Betriebsratsmitgliedern wünschen wir viel Erfolg in der neuen bis 2014 dauernden Amtszeit. Wir unterstützen Betriebsratsmitglieder und Betriebsratsvorsitzende nicht nur durch unsere anwaltliche Tätigkeit, sondern auch durch Betriebsratsseminare, vor allem in Köln und Hamburg. Betriebsratsarbeit ist nicht einfacher geworden - im Gegenteil. Für die meisten Betriebsräte werden auch die nächsten Jahre kein Zuckerschlecken. Die Zahl der Kanzleien, die sich auf Betriebsräte und Unkündbare spezialisiert haben (Stichwort “Naujoks”) scheint sich zu vermehren. Trotz alledem: weiter…

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Betriebsratarbeit im Restmandat des BR ohne Gehalt?

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 8. Mai 2010 um 12:27

Betriebsratsmitglieder leisten Betriebsratsarbeit während des Restmandat s ohne Lohn (Gehalt / Entgelt), entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil (BAG vom 6.5.2010 - 7 AZR 728/08). Betriebsratstätigkeit sein ehrenamtliche Arbeit und werde nur aufgrund der ausdrücklichen Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz (§ 37 BetrVG) vergütet. Dabei könne das Betriebsratsmitglied allerdings nur weiter…

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Betriebsratswahl beim Focus

Abgelegt unter: Betriebsverfassungsgesetz.de — RA Felser am 21. März 2010 um 14:29

Obwohl das Betriebsverfassungsgesetz es in § 1 BetrVG als Selbstverständlichkeit ansieht, dass ein Betriebsrat gewählt wird, machte die Nachricht Schlagzeilen: Beim Focus wird ein Betriebsrat gewählt. Inzwischen sind die Betriebsratswahlen bei der Focus Magazin Verlags GmbH mit einer Wahlbeteiligung von 80 % der 269 Wahlberechtigten durchgeführt und ein neunköpfiger Betriebsrat gebildet. Die Mitarbeiter des Focus hatten die Wahl weiter…

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