Mitbestimmung des Betriebsrats auch bei Ein- und Umgruppierung nach ERA-TV
Betriebsräte in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmern haben auch bei Ein- und Umgruppierungen nach dem Entgeltrahmen-Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie (ERA-TV) ein gesetzliches Beteiligungsrecht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. So hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) am 12.01.2010 entschieden, dass der ERA-TV für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg trotz seiner umfangreicher verbindlicher Regelungen zur Einstufung der Arbeitsaufgaben dieses Mitbestimmungsrecht nicht beseitigt (7 ABR 34/09) . weiter…
BAG, Betriebsrat, Eingruppierung, ERA, Mitbestimmung
