Arzthaftung und Aufklärungspflicht
In einem Arzthaftungsprozess muss das Gericht in der Regel zur Aufklärung des Sachverhaltes einen Sachverständigen hinzuziehen. So hat der BGH (Beschluss vom 0605.2008, Az.: VI ZR 250/07) nun entschieden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn ein im Wege des Urkundsbeweises vorgelegtes Gutachten nicht alle Fragen abschließend beantworten kann. weiter…
Arzthaftung, BGH-Urteil
