Beamtenklausel: Verzicht auf Überprüfung der Dienstunfähigkeit
Ist in den Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vorgesehen, dass auch dann Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der Beamte vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze infolge seines Gesundheitszustands wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird, muss der normale Versicherungsnehmer diese Beamtenklausel so verstehen, dass die Versicherung auf eine eigene Überprüfung der Dienstunfähigkeit verzichtet und an die seitens des Dienstherrn gewonnene Beurteilung anknüpft. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 14.11.2000, Az.: 4 U 216/99). weiter…
Beamtenklausel, Dienstunfähigkeit, OLG Düsseldorf, Verwendungsmöglichkeiten, Weiterbeschäftigung
